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Taleb al‑Abdulmohsen legt Revision gegen lebenslange Haft im Magdeburger Weihnachtsmarkt‑Fall ein

Taleb al‑Abdulmohsen hat fristgerecht Revision gegen das lebenslange Hafturteil im Magdeburger Weihnachtsmarkt‑Fall beim Bundesgerichtshof eingelegt

Foto: auf Unsplash

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Magdeburg gegenüber dem Havelblatt bestätigte, hat die Verteidigung des verurteilten Täters Taleb al‑Abdulmohsen heute fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Damit wird das Urteil vom vergangenen Freitag zunächst nicht rechtskräftig, sondern geht in die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Hintergrund zum Anschlag

Am 20. Dezember 2024 fuhr der 1974 in Saudi‑Arabien geborene Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der bis zu diesem Zeitpunkt im Maßregelvollzug Bernburg tätig war, mit einem gemieteten BMW X3 über den Alten Markt in Magdeburg. In dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kamen sechs Menschen ums Leben – fünf Frauen und ein neun‑jähriger Junge – und mindestens 323 Personen wurden verletzt, darunter 41 Schwerverletzte. Der Weihnachtsmarkt zieht jährlich über zwei Millionen Besucher an und umfasst rund 160 Buden, 12 Glühweinhütten und ein 38 Meter hohes Riesenrad, was die Tragweite des Verbrechens für die Stadt unterstreicht.

Revision im Strafrecht

Im deutschen Strafverfahren ist die Revision keine neue Tatsacheninstanz, sondern eine reine Rechtsprüfung durch den BGH. Der Bundesgerichtshof prüft ausschließlich, ob das Landgericht Magdeburg das materielle Recht korrekt angewendet und das Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durchgeführt hat. Im Gegensatz zur Berufung erfolgt bei einer Revision keine erneute Zeugenvernehmung oder Beweisaufnahme. Nach § 341 StPO muss die Revision innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung schriftlich beim Ausgangsgericht eingelegt werden; die Begründung muss anschließend innerhalb eines Monats erfolgen.

Ein technischer Defekt während der Urteilsverkündung könnte im Revisionsverfahren relevant werden. Während der Verlesung fiel die Sprachanlage im Glaskasten des Angeklagten für rund 20 Minuten aus, sodass Taleb al‑Abdulmohsen den richterlichen Ausführungen nicht folgen konnte. Das Gericht unterbrach die Sitzung, reparierte die Anlage und begann die Verlesung erneut. Ob dieser Vorfall als Verfahrensfehler gewertet wird, wird im BGH geprüft.

Weiteres Verfahren

Nach Eingang der formellen Revision muss das Landgericht Magdeburg das Urteil schriftlich zustellen. Sobald die Verteidigung die Zustellung erhalten hat, hat sie einen Monat Zeit, die Revision detailliert zu begründen. Der BGH entscheidet in etwa fünf Prozent der Strafrevisionen nach mündlicher Verhandlung; die übrigen Fälle werden per Beschluss entschieden. Findet das Revisionsgericht gravierende Rechts‑ oder Verfahrensfehler, wird das Urteil aufgehoben und der Fall vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg neu verhandelt. Wird keine Verfehlung festgestellt, verwirft der BGH die Revision und das Urteil wird endgültig rechtskräftig.

Im ursprünglichen Urteil wurde eine Sicherungsverwahrung nur „vorbehaltlich“ angeordnet, weil das Gericht die besondere Schwere der Schuld zwar feststellte, jedoch keine zwingende Notwendigkeit sah, die Maßnahme sofort zu vollziehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt Taleb al‑Abdulmohsen in Untersuchungshaft.