Strandbad Jungfernheide verliert Klage gegen Bezirk

Das Strandbad Jungfernheide hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Eilverfahren gegen das Bezirksamt verloren, da Schulen und Kitas bei der Schädlingsbekämpfung Vorrang haben

Strandbad Jungfernheide verliert Klage gegen Bezirk
Symbolfoto · Foto: Haberdoedas II / Unsplash

Das Strandbad Jungfernheide hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Eilverfahren gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verloren. Die Betreiberin der Freizeiteinrichtung hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine vorrangige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in der unmittelbaren Umgebung des Bades. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Damit bleibt das Freibad weiterhin von der massiven Plage betroffen, die den Volkspark Jungfernheide in diesem Sommer stark heimsucht.

Das Unternehmen hatte versucht, das Bezirksamt im Eilverfahren zu einer effektiveren Schädlingsbekämpfung zu verpflichten. Als Begründung führte die Klägerin an, die bisher ergriffenen Maßnahmen seien unzureichend und die Priorisierung der Bezirke bei den Bekämpfungsaktionen nicht nachvollziehbar. Im Zentrum der Klage stand die Sorge um die Gesundheit der Beschäftigten sowie die befürchtete Existenzgefährdung des Unternehmens durch massive finanzielle Einbußen, da der Betrieb seit Ende Mai 2026 geschlossen ist – eine Situation, die sich wie schon im Vorjahr wiederholt.

Vorrang für Schulen und Kitas

Das Verwaltungsgericht Berlin folgte jedoch nicht der Argumentation des Strandbads. Laut Gerichtsentscheidung können die Bezirksämter bei der Bekämpfung des Schädlings durchaus Prioritäten setzen, insbesondere wenn Fachunternehmen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Es sei nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden, dass Behörden in solchen Fällen Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Schulen, Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen vorrangig behandeln. Freizeitstätten wie das Strandbad fallen in dieser Abwägung hinter diese kritischen Infrastrukturen zurück.

Die gesundheitliche Gefährdung durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist jedoch real und signifikant. Die winzigen Brennhaare der Raupen enthalten das Gift Thaumetopoein und können bereits bei geringem Kontakt schwere allergische Reaktionen, Hautentzündungen und Atembeschwerden auslösen. Besonders kritisch ist die Tatsache, dass diese Haarschuppen bis zu 100 Meter weit durch die Luft transportiert werden können. Die Gefahr besteht somit nicht nur im direkten Nestbereich, sondern auch in angrenzenden Grünflächen und auf Wegen.

Massive Ausbreitung in Berlin

Der Befall im Volkspark Jungfernheide ist besonders gravierend, da dort Tausende Eichen stehen, die ideale Brutstätten für den Schädling bieten. In Berlin hat sich der Eichenprozessionsspinner seit dem „Sprung über die Spree“ im Jahr 2007 massiv ausgebreitet. Die warme und trockene Witterung im Jahr 2026 begünstigt die Vermehrung zusätzlich, sodass die Plage in diesem Sommer eine stadtweite Dimension angenommen hat. Die Bekämpfung konzentriert sich mittlerweile auf die professionelle Entfernung der Nester mittels Spezialabsauggeräten unter strengen Schutzmaßnahmen, während präventive Behandlungen der Baumkronen nicht mehr empfohlen werden.

Obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, stellt sie für das Strandbad einen schweren Rückschlag dar. Gegen den Beschluss kann nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Trotz der rechtlichen Unsicherheit und der anhaltenden Bedrohung durch die Raupen hofft die Betreiberin der Strandbad Jungfernheide GmbH dennoch auf eine schnelle Wende. Das Unternehmen prüft derzeit die weiteren Schritte für eine mögliche Wiedereröffnung, sobald sich die Lage vor Ort beruhigt.