Potsdam setzt Öko‑Bau‑Moratorium bis 2030 aus, um Wohnungsbau zu beschleunigen
Potsdam setzt das Öko‑Bau‑Moratorium für kommunale Wohnprojekte bis Ende 2030 aus, um den Bau von rund 600 neuen Mietwohnungen zu beschleunigen
Potsdam hat beschlossen, die bislang geltenden Öko‑Bau‑Standards für den kommunalen Wohnungsbau bis zum 31. Dezember 2030 auszusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dem Moratorium zu, das bisher für die Bauprojekte von ProPotsdam und des Kommunalen Immobilienservice (KIS) galt. Ziel ist, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu beschleunigen, ohne die langfristige Nachhaltigkeit aus den Augen zu verlieren.
Aussetzung des Öko‑Bau‑Moratoriums und Hintergründe
Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, seit dem 24. Oktober 2025 parteilose Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt, war zuvor Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport und hat dort einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit gelegt. Sie betont, dass das Moratorium kein Abschied von Nachhaltigkeit sei, sondern ein Auftrag zur kritischen Prüfung. Die bisherigen Standards seien zwar ökologisch sinnvoll, aber in der Praxis oft wirtschaftlich nicht tragfähig.
Beigeordneter Bernd Rubelt, seit Mai 2017 für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt zuständig und 2022 erneut zum Baubeigeordneten gewählt, unterstreicht, dass die Gesamtbilanz eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus entscheidend sei – nicht die Erfüllung einzelner Standards.
ProPotsdam verwaltet mehr als 18 000 Mietwohnungen und plant im Rahmen der aktuellen Bauoffensive den Bau von rund 600 neuen Wohneinheiten. ProPotsdam gibt an, dass die geplanten Änderungen im Bauverfahren zu einer schnelleren und kosteneffizienteren Umsetzung führen sollen, wobei die Nachhaltigkeit weiterhin berücksichtigt wird.
Der Kommunale Immobilienservice (KIS) ist ein Eigenbetrieb der Stadt und investierte im Wirtschaftsjahr 2025 rund 53 Millionen Euro in die bauliche Infrastruktur, was die finanzielle Basis für die beschleunigten Bauvorhaben stärkt.
Rechtlicher Rahmen: Bauturbo
Der „Bauturbo“ nach § 246e Baugesetzbuch erlaubt befristete Sonderregelungen, die bis zum 31. Dezember 2030 von den üblichen bauplanungsrechtlichen Vorgaben abweichen können, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Potsdam plant, diese Befreiungen gezielt für die kommunalen Bauprojekte von ProPotsdam und KIS zu nutzen. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Sonderregelung soll der Stadtverordnetenversammlung ein konkreter Vorschlag vorgelegt werden, wie mit den ökologischen Vorgaben weiter verfahren wird.