Landkreis Jerichower Land verbietet Gießen zwischen 10 und 19 Uhr wegen Wassermangel

Der Landkreis Jerichower Land verbietet das Gießen mit Trink- und Grundwasser täglich zwischen 10 und 19 Uhr, um die extrem niedrigen Wasserstände in Flüssen und Seen zu schonen

Symbolfoto · Foto: Nikola Tomašić / Unsplash

Wassernotstand im Jerichower Land

Der Landkreis Jerichower Land hat aufgrund der extrem niedrigen Wasserstände in Seen und Flüssen eine strengere Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt ab sofort, also seit dem 14. Juli 2026, und beschränkt oder verbietet die Entnahme von Wasser aus natürlichen Quellen. Die Maßnahme reagiert auf eine langanhaltende, angespannte hydrometrologische Lage, die sich in den vergangenen Jahren in der Region immer weiter verschärft hat.

Strenge Verbote für Gartenbesitzer

Jegliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind ab sofort untersagt. Dies betrifft sowohl Seen als auch Flüsse im gesamten Landkreis. Gleiches gilt für die Nutzung von Grundwasser sowie von Trinkwasser. Besonders für private Gartenbesitzer bedeutet dies ein striktes Verbot: Das Gießen von Pflanzen aus Gartenwasseranschlüssen ist täglich zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr verboten. Die Kreisverwaltung bittet eindringlich, auch in den frühen Morgen- und Abendstunden (zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr) die Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken.

Ausnahmen für Landwirtschaft und Friedhöfe

Nicht alle Bereiche sind von den strengen Regeln betroffen. Ausgenommen von den Verboten sind professionelle Gartenbaubetriebe sowie Friedhöfe. Diese dürfen jedoch nur dann Wasser entnehmen, wenn sie eine Tropf- oder Tröpfchenbewässerung einsetzen, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringt. Diese Ausnahmeregelung soll sicherstellen, dass die Bewässerung effizient erfolgt und keine unnötigen Verluste durch Verdunstung entstehen.

Hintergrund und ökologische Folgen

Die Entscheidung der Behörden basiert auf den sehr niedrigen Niederschlagsmengen in den Monaten April, Mai und Juni dieses Jahres sowie auf Erfahrungswerten aus den Vorjahren. Die Grundwasserstände haben bereits im Frühsommer 2026 kritische Tiefstwerte erreicht, die teilweise sogar unter den Werten der großen Dürrejahre 2018 und 2019 liegen. Die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände führen zu nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässerökologie. Die Kreisverwaltung warnt davor, dass die Fischbestände und die Selbstreinigungskraft der Gewässer gefährdet sind und es bis Herbst zu irreversiblen Schäden kommen könnte.

Gültigkeitsdauer und Rechtsfolgen

Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen gilt bis zum 30. September 2026 oder bis auf Widerruf. Sollte sich die hydrometrologische Situation ändern, kann die Verfügung vorzeitig aufgehoben werden. Die untere Wasserbehörde des Landkreises ist für die Umsetzung und Überwachung der Regeln zuständig. Verstöße gegen die Anordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 14/2026 veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Landkreises Jerichower Land eingesehen werden. Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz Brandenburg (LWG), die bei drohender Wasserknappheit entsprechende Einschränkungen erlauben. Ähnliche, jedoch weniger strenge Verbotserlasse gab es im Landkreis bereits in den Sommern 2022 und 2023.