KVSA-Vorstand fordert Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt zur Ablehnung des Spargesetzes auf
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt fordert die Bundestagsabgeordneten aus dem Land auf, das anstehende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abzulehnen, da die ambulante Versorgung jährlich 50 Millionen Euro verlieren würde
Dringender Appell an die Bundestagsabgeordneten
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat sich mit einem eindringlichen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt gewandt. Die Forderung ist klar: Das am heutigen Freitag, 10. Juli 2026, in der zweiten und dritten Lesung anstehende GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz muss in seiner jetzigen Form abgelehnt werden. Dr. Jörg Böhme, Dr. Nadine Waldburg und Mathias Tronnier, die den Vorstand der KVSA bilden, warnen vor schwerwiegenden Konsequenzen für die medizinische Versorgung im Land, sollte das Gesetz verabschiedet werden.
Massive Gefährdung der ambulanten Versorgung
Laut den Berechnungen des KVSA-Vorstands würde die Verabschiedung des Gesetzes in der aktuellen Fassung der ambulanten Versorgung in Sachsen-Anhalt jährlich 50 Millionen Euro entziehen. Diese Summe ist nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Patienten. Die Vereinigung prognostiziert, dass bis zu 600.000 Arzt- und Psychotherapeutentermine pro Jahr wegfällen könnten. Ein solcher drastischer Rückgang der Behandlungskapazitäten würde unweigerlich zu längeren Wartezeiten für Patienten führen und die wohnortnahe Versorgung massiv verschlechtern.
„Das Gesetz löst keine strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verlagert die Last auf die ohnehin bereits angespannte ambulante Versorgung“, kritisiert der Vorstand. Die jüngsten Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD hätten die Situation für den ambulanten Bereich zusätzlich belastet, anstatt sie zu entlasten. Stattdessen fordert die KVSA eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, die echte Strukturreformen und eine bessere Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich vorsieht.
Breite Kritik und politischer Hintergrund
Die Bedenken der KVSA sind nicht isoliert zu betrachten. Auch in benachbarten Bundesländern wie Sachsen melden sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften zu Wort, die vor einer ähnlichen Verlagerung von Lasten warnen. Bereits in der ersten Lesung des Gesetzes am 12. Juni 2026 hatte die Opposition aus AfD, Grünen und Linken den Entwurf als unausgewogen und als „Kahlschlag“ in der Versorgung kritisiert.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Gesetzentwurf hingegen als notwendigen Schritt, um die Beitragssätze angesichts eines milliardenschweren Defizits in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit dem Kabinettsbeschluss im April 2026. Mit der heutigen Abstimmung im Bundestag steht die letzte Hürde vor der Verkündung bevor.
„Eine stabile, wohnortnahe ambulante Versorgung ist ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems - sie darf nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen gefährdet werden“, so der KVSA-Vorstand.
Die Vertreterversammlung der KVSA hat sich dem Appell des Vorstands bereits mehrfach angeschlossen. Die Sorge ist groß, dass ohne eine Korrektur des Gesetzes die medizinische Infrastruktur in Sachsen-Anhalt langfristig Schaden nimmt. Die Abgeordneten stehen nun vor der Entscheidung, ob sie die finanziellen Interessen der Krankenkassen über die Versorgungsqualität für die Patienten in ihrem Wahlkreis stellen.