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Kuratorium stimmt befristeter Nutzung des Potsdamer Rechenzentrums bis 2033 zu

Das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche hat einer befristeten Weiternutzung des Potsdamer Rechenzentrums bis Juli 2033 zugestimmt, um eine drohende Schließung abzuwenden

Das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche hat in einer Sondersitzung am vergangenen Montag einen entscheidenden Schritt für die Zukunft des Potsdamer Rechenzentrums getan. Das Gremium begrüßte ausdrücklich einen Kompromissvorschlag, der von der Landeshauptstadt Potsdam, der Stiftung SPI und dem Sanierungsträger erarbeitet wurde. Ziel der Einigung ist es, eine drohende Schließung des Gebäudes aus bauordnungsrechtlichen Gründen abzuwenden und den Nutzern, insbesondere dem Kunst- und Kreativhaus, eine langfristige Perspektive zu sichern.

Zeitdruck und befristete Lösung

Die Situation war bis zuletzt von hohem Zeitdruck geprägt. Ohne einen zügigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am morgigen 1. Juli 2026 würde die aktuelle bauordnungsrechtliche Duldung der Nutzung bereits am 31. Juli 2026 enden. Der nun vorliegende Kompromiss sieht eine befristete Weiternutzung des Rechenzentrums bis zum 31. Juli 2033 vor. Damit stellt die Vereinbarung die längste Nutzungsperspektive in der gesamten Geschichte des Gebäudes dar. Oberbürgermeisterin Noosha Aubel betonte, dass die Einigung allen Beteiligten spürbare Zugeständnisse abverlangt habe.

Um diese befristete Nutzung rechtssicher zu gestalten, ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage“ notwendig. Trotz dieser neuen Perspektive bleibt das übergeordnete Sanierungsziel unverändert: Der langfristige Plan sieht den Rückbau des DDR-Rechenzentrums und die Schaffung eines Stadtplatzes vor. Die aktuelle Lösung dient also als Brücke, um die Zeit bis zu einer endgültigen Klärung zu überbrücken.

Verzicht auf rechtliche Sicherungen und finanzielle Regelungen

Im Vertrauen auf die Landeshauptstadt Potsdam hat das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche einen wichtigen Schritt des Vertrauensvollzuges vollzogen: Es verzichtet auf weitere rechtliche Sicherungsinstrumente. Stattdessen nahm das Gremium die Vorlage für die anstehenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis und sprach sich für den Abschluss des Entwurfs zum zweiten Nachtrag des Grundstücksübertragungsvertrags aus. Der Vorstand wurde beauftragt, nach der Beschlussfassung durch die SVV die entsprechenden Regelungen umzusetzen.

Finanziell wird die Lösung durch die Stiftung SPI getragen. Diese übernimmt die Kosten für die Nutzungsentschädigung an die Stiftung Garnisonkirche sowie die Ausgaben für die erforderliche Baugenehmigung. Die jährliche Entschädigung beläuft sich dabei auf rund 40.000 Euro. Die Stiftung Garnisonkirche kündigte an, die weitere Entwicklung des Projekts in enger Zusammenarbeit mit der Stadt und den beteiligten Partnern fortzuführen, um die kreative Nutzung des historischen Gebäudes bis 2033 zu gewährleisten.