Kiziltepe fordert Klöckner auf, Gesetzentwurf zum Schutz queerer Menschen voranzutreiben
Berlins Senatorin Cansel Kiziltepe fordert Bundestagspräsidentin Julia Klöckner auf, den seit Monaten ruhenden Gesetzentwurf zur Erweiterung des Grundgesetzes voranzutreiben
Berlins Senatorin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), fordert mit Nachdruck ein entschlosseneres Vorgehen des Bundestags zum Schutz queerer Menschen. In einem Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) mahnt sie an, dass ein vor zehn Monaten beschlossener Gesetzentwurf des Bundesrates nun endlich zeitnah beraten werden müsse. Das Ziel der Initiative ist es, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern. Kiziltepe, die als Beauftragte des Bundesrates für diesen Entwurf fungiert, verliert angesichts der Stagnation die Geduld.
„Als Beauftragte des Bundesrates für diesen Gesetzentwurf möchte ich dafür werben, diese Grundgesetzänderung weiter voranzubringen und gemeinsam den Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung durch eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Gleichstellung in unserer Verfassung zu stärken“, schreibt die Senatorin. Sie betont, dass das Anliegen dringender denn je sei, da Benachteiligung, Hass und Gewalt gegenüber queeren Menschen zunehmen. Als queer bezeichnen sich nicht-heterosexuelle Menschen sowie alle, die sich nicht mit traditionellen Rollenbildern oder gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
Verfassungsrechtliche Lücke schließen
Die Berliner Senatorin bittet Klöckner in ihrem Schreiben um persönliche Unterstützung, um die Beratungen zur Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes voranzutreiben. Derzeit lautet der relevante Verfassungsartikel: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das Merkmal „sexuelle Identität“ fehlte bei der Verabschiedung 1949 bewusst.
Im September 2025 hatte der Bundesrat auf Betreiben des Landes Berlin mehrheitlich beschlossen, diese Lücke zu schließen. Die Gesetzesinitiative wurde daraufhin in den Bundestag eingebracht. Ein textidentischer Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und anschließend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Seitdem ist jedoch keine weitere Beratung erfolgt. Eine festgelegte Frist für die Beendigung der Beratungen in einem Parlamentsausschuss existiert nicht, was den Gesetzentwurf faktisch zum Stillstand gebracht hat.
Politische Hürden und die Rolle der CDU
Kiziltepe ist der Überzeugung, dass eine reine gesetzliche Verankerung nicht ausreicht. „Es braucht eine Absicherung, dass es in dieser Demokratie nie wieder zu einer menschenrechtswidrigen Behandlung von queeren Menschen kommt“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Ein Diskriminierungsverbot auf Verfassungsebene schaffe klare Maßgaben auch für den Gesetzgeber. Da eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert, ist die Unterstützung aller relevanten Fraktionen unabdingbar.
Die Senatorin wünscht sich dabei auch Unterstützung vom Koalitionspartner CDU. „Ich habe in den vergangenen Monaten die nötige Unterstützung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner vermisst“, gab Kiziltepe zu bedenken. Der Fokus richte sich nun auf Stefan Evers, der am 13. Juli 2026 als neuer Spitzenkandidat der Berliner CDU für die anstehende Landtagswahl nominiert wurde. „Stefan Evers kann jetzt als neuer Spitzenkandidat der Berliner CDU Klarheit schaffen und in seiner Fraktion im Bundestag endlich die erforderliche Mehrheit organisieren“, so Kiziltepe.
Evers, der sich im Juli 2026 öffentlich als schwul geoutet und von eigenen Diskriminierungserfahrungen in Berlin berichtet hatte, gilt als Schlüsselfigur für die notwendige politische Dynamik. Am 20. September 2026 steht in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus an. Bis dahin soll der Druck auf die Berliner CDU und den Bundestag steigen, den Gesetzentwurf aus dem Ausschuss zu holen und in die entscheidenden Beratungen zu überführen. Der LSVD+ hatte den ursprünglichen Bundesratsbeschluss bereits als historischen Schritt zur Korrektur einer fast 80 Jahre alten Lücke gewürdigt.