EU-Agrarreform trifft Ostdeutschland härter als geplant

Eine neue Studie warnt, dass die geplante EU-Agrarreform Ostdeutschland unverhältnismäßig hart treffen wird, weil die dortigen Großbetriebe von massiven Kürzungen bei den Direktzahlungen betroffen sind

Die geplante Agrarreform der Europäischen Union könnte die Landwirtschaft in Ostdeutschland deutlich stärker treffen als in vielen anderen Regionen Europas. Davor warnen Forschende des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und der Universität Rostock. Der Hintergrund ist die historisch gewachsene Struktur der ostdeutschen Landwirtschaft: Anders als in Westdeutschland prägen hier häufig sehr große Betriebe das Bild, die nach den neuen Plänen der EU-Kommission mit massiven Kürzungen bei den Direktzahlungen rechnen müssten.

Die Europäische Kommission plant für die Förderperiode von 2028 bis 2034 einen grundlegenden Umbau der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Kernstück ist eine sogenannte „degressive flächenbezogene Einkommensstützung“. Konkret sieht der Entwurf eine Kappungsgrenze von 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr vor. Zahlungen, die diesen Betrag übersteigen, sollen gekürzt oder gestrichen werden, um die Mittel stärker zugunsten kleinerer Höfe umzuverteilen. Gleichzeitig sollen die Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Förderprogramme erhalten, müssen aber für Umwelt- und Entwicklungsmaßnahmen künftig deutlich mehr Eigenmittel beisteuern.

Historische Prägung und aktuelle Bedrohung

Die Warnung der Studie trägt den Titel „Capping, Degression, and the New Green Architecture: Risks and Trade-offs for Saxony and Europe“ und wurde am 20. Juli 2026 veröffentlicht. Die Autoren, darunter der Agrarökonom Alfons Balmann vom IAMO, betonen, dass die ostdeutschen Agrarstrukturen eine direkte Folge der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) in der DDR sind. Diese großen Einheiten wurden nach der Wende oft zu modernen Großbetrieben umgewandelt, die heute einen überproportional hohen Anteil der landwirtschaftlichen Fläche bewirtschaften.

Während in westdeutschen Regionen mit ihrer kleinteiligeren Struktur die Kappungsgrenze von 100.000 Euro für die meisten Betriebe kaum relevant wäre, trifft sie im Osten existenziell. Werden die Direktzahlungen dieser Großbetriebe gekürzt, drohen nicht nur finanzielle Engpässe für einzelne Unternehmen. Die Studie warnt vor weitreichenden Folgen für die gesamte Wertschöpfung, die Beschäftigung im ländlichen Raum und die regionalen Einkommen.

Gefahr für Umweltmaßnahmen und Staatskassen

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Viele Agrarumweltprogramme in Ostdeutschland werden bislang maßgeblich von den großen Betrieben getragen. Sinkende Einnahmen durch die geplanten Kürzungen könnten die Bereitschaft dieser Unternehmen verringern, an aufwendigen und förderintensiven Programmen teilzunehmen. Damit droht ein Rückgang der ökologischen Leistungen, die gerade die großen Flächenpotenziale des Ostens bieten könnten.

Kritisch sehen die Wissenschaftler zudem die veränderte Finanzierungsstruktur. Künftig müssen Umwelt- und Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum stärker von den Mitgliedstaaten mitfinanziert werden, während die reine Einkommensstützung weiterhin vollständig aus dem EU-Haushalt bezahlt wird. Für Länder mit knappen Haushalten bedeutet dies zusätzlichen Druck. Die Studie beziffert den zusätzlichen Finanzbedarf allein für Sachsen auf rund 240 Millionen Euro, um das bisherige Förderniveau aufrechtzuerhalten.

Politischer Widerstand und Forderungen

Der politische Widerstand gegen diese Pläne ist bereits seit Monaten organisiert. Bereits am 18. Januar 2026 hatten die ostdeutschen Agrarminister in der sogenannten „Berliner Erklärung“ Protest gegen die Kappung und Degression der Direktzahlungen eingelegt. Damals wurde deutlich, dass die Länder die Reform als existenzielle Bedrohung für ihre Agrarstruktur betrachten.

Aus Sicht der Autoren sollten die geplanten Kürzungen in ihrer jetzigen Form nicht umgesetzt werden. Falls die Reform auf EU-Ebene dennoch beschlossen werde, plädieren die Forschenden für konkrete Ausnahmeregelungen. Dazu gehören unter anderem die Anrechnung von Lohnkosten vor der Kappung oder der Verbleib der gekürzten Mittel direkt in den betroffenen Regionen, um die Wertschöpfung vor Ort zu sichern. Zudem fordern sie, bestehende Umweltprogramme weiterzuentwickeln und deren Finanzierung langfristig abzusichern, um einen Rückzug der Großbetriebe aus dem Umweltschutz zu verhindern.