Deutsche Bahn verbietet ab Oktober Alkohol an Bahnhöfen

Ab Mitte Oktober 2026 verbietet die Deutsche Bahn den Alkoholkonsum auf allen Bahnsteigen und in Bahnhofshallen, um mehr Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, wobei Gastronomiebereiche ausgenommen bleiben

Deutsche Bahn verbietet ab Oktober Alkohol an Bahnhöfen
Symbolfoto · Foto: Konrad Hofmann / Unsplash

Ab Mitte Oktober 2026 plant die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholverbot auf allen 5.400 ihrer Bahnhöfe. Das Verbot soll künftig für alle Bahnsteige und Bahnhofshallen gelten, wobei Gastronomiebereiche explizit ausgenommen bleiben. Ziel der Maßnahme ist es, für mehr „Ordnung und Sicherheit“ im gesamten Bahnnetz zu sorgen. Die Einhaltung der neuen Regelung wird durch die Sicherheitskräfte der Bahn sowie die Bundespolizei überwacht.

Bislang war das Trinken von Alkohol an vielen Orten noch erlaubt, wobei die Bahn bereits an einigen Großstationen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln Erfolge verzeichnete. Besonders der Hamburger Hauptbahnhof diente als positives Beispiel: Dort wurde das Verbot im April 2024 eingeführt, woraufhin die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen laut Bahnangaben spürbar zurückging. Nun soll dieses Konzept auf das gesamte Netz ausgeweitet werden.

Regelungen in Berlin und Brandenburg

In Berlin war das Trinken von Alkohol in den Bahnhöfen bisher erlaubt, bevor die Vorschriften verschärft wurden. Ab dem 1. Mai 2026 galt ein Verbot zunächst nur für den Bahnhof Zoo und den Ostbahnhof. Seitdem ist dort nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitführen von Alkohol in geöffneten Behältern untersagt. Diese Maßnahme diente bereits der Verbesserung der Sauberkeit und des Sicherheitsempfindens der Reisenden. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote und im Wiederholungsfall eine Anzeige.

Mit der nun angekündigten Ausweitung auf ganz Deutschland gelten diese strengen Regeln auch für die übrigen großen Bahnhöfe in der Hauptstadt. Besonders betroffen sind dabei die 168 S-Bahnhöfe im Berliner Stadtgebiet und im brandenburgischen Umland. „Auch dort ist künftig das Trinken von Alkohol in den Gebäuden und auf den Bahnsteigen untersagt“, bestätigte S-Bahnsprecher Andreas Friedrich.

Unterschiedliche Zuständigkeiten bei U-Bahn und S-Bahn

Die Situation gestaltet sich in den gemeinsamen Bahnhöfen, an denen sowohl S-Bahnen der Deutschen Bahn als auch U-Bahnen der BVG halten, etwas komplexer. Zu diesen Stationen zählen unter anderem der Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Zoo, Friedrichstraße und Warschauer Straße. Hier sind die Zuständigkeiten räumlich getrennt: Oft gehören die oberirdischen Bereiche zur Bahn und die unterirdischen zur BVG.

In den Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist das Trinken von Alkohol demnach demnächst verboten, während es in den U-Bahnhöfen der BVG vorerst kein explizites Alkoholverbot gibt. Für die U-Bahnen, Trams und Busse gilt weiterhin die allgemeine Regelung des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), wonach Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen oder unter Einfluss alkoholischer Getränke stehen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können.

Die Praxis könnte insbesondere in den Nächten am Wochenende herausfordernd werden, wenn Fahrgäste mit Bierflaschen in der Hand von der U-Bahn in die S-Bahn wechseln. Wie genau die Übergänge zwischen den unterschiedlich regulierten Bereichen gehandhabt werden, muss sich noch zeigen. Die BVG teilte dazu mit, sie entwickle ihre Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen kontinuierlich weiter und beobachte die aktuellen Entwicklungen der Bahn genau.

Geltungsbereich in Zügen und auf Vorplätzen

Auch innerhalb der Züge selbst – egal ob Fernzüge, Regionalzüge oder S-Bahnen – gilt kein generelles Alkoholverbot. Allerdings verbieten die Beförderungsbedingungen des VBB das Betreten der Verkehrsmittel mit offenen Speisen und Getränken sowie deren Konsum während der Fahrt. Personen, die durch Alkohol oder andere berauschende Mittel die Sicherheit gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Die Frage, ob das Verbot auch die Bahnhofsvorplätze umfasst, ist nicht pauschal zu beantworten. Ein Sprecher der Bahn erklärte, dies müsse für jeden Bahnhof einzeln betrachtet werden. Gelten die Vorplätze rechtlich als Teil des Bahnhofsgebiets, findet das Verbot dort Anwendung. So umfasst das Gelände etwa am Berliner Hauptbahnhof und Ostbahnhof teilweise auch überdachte Vorplätze, auf denen das Alkoholverbot greift.