Bundeskartellamt verhängt 11,9 Millionen gegen Maxxis
Das Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 11,9 Millionen Euro gegen Maxxis und zwei Großhändler wegen verbotener Margengarantievereinbarungen im Reifengroßhandel
Das Bundeskartellamt hat am Dienstag, dem 21. Juli 2026, Bußgelder in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro gegen drei Unternehmen im deutschen Reifengroßhandel verhängt. Die Behörde wirft der Maxxis International GmbH mit Sitz in Dägeling sowie den Großhändlern Best4Tires Berlin GmbH (B4T Berlin) und Reifen Müller GmbH & Co. KG aus Hammelburg vor, die Preisbildung für Reifen der Marken Maxxis und CST illegal eingeschränkt zu haben. Kern des Vorwurfs ist der Abschluss verbotener Margengarantievereinbarungen, die den Händlern eine feste Marge pro verkauftem Reifen zusicherten und deren freie Preisgestaltung massiv behinderten.
Verbotene Praktiken seit 2015/2016
Die untersuchten Absprachen reichen bis zum Jahreswechsel 2015/2016 zurück. Damals schlossen Maxxis und die Großhändler Berlin Tyre (die Rechtsvorgängerin der heutigen B4T Berlin) sowie Reifen Müller entsprechende Vereinbarungen. Maxxis agiert als Alleinimporteurin für den taiwanesischen Hersteller Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland und vertreibt unter anderem die Marken Maxxis und CST. Das Ziel der Absprachen war es, den Wettbewerb auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt zu verfälschen. Durch die garantierten Margen wurden die Händler daran gehindert, als Preisführer aufzutreten oder eigene Preisstrategien zu verfolgen, was langfristig zu überhöhten Preisen für die Endverbraucher führte.
Ein zentrales Element der Überwachung war dabei die Nutzung der Onlineplattform Tyre24. Auf dieser Plattform, auf der Händler sowohl als Anbieter als auch als Abnehmer registriert sein können, setzte Maxxis ein System der Preismoderation ein. Dies ermöglichte es dem Importeur, die Verkaufspreise der Händler kontinuierlich zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die vereinbarten Margen nicht durch aggressive Preisgestaltung untergraben wurden.
Rechtsnachfolge und Kooperation im Verfahren
Die Haftung von B4T Berlin für die Absprachen ergibt sich aus einer Unternehmensübernahme. Im Juli 2022 übernahm B4T Berlin die Rechtsvorgängerin Berlin Tyre GmbH & Co. KG und trat damit auch das kartellrechtswidrige Verhalten fort. Dieses Verhalten wurde bis mindestens Januar 2024 aufrechterhalten. Das Ermittlungsverfahren wurde durch einen Kooperationsantrag eines weiteren, nicht namentlich genannten Reifengroßhändlers ausgelöst, der die Absprachen aufdeckte.
Bei der Bemessung der Geldbußen berücksichtigte das Bundeskartellamt mildernde Umstände. Sowohl Maxxis als auch B4T Berlin hatten bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperiert. Zudem stimmten Maxxis und Reifen Müller einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, einem sogenannten Settlement, zu. Dennoch sind die erlassenen Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen kann Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hat.
Kartellrecht seit den 1970er-Jahren strikt geahndet
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte erneut, dass vertikale Preisbindungen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Das Bundeskartellamt verfolge diese Praktiken, die in Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre verboten sind, konsequent. „Margengarantievereinbarungen“ sind laut Mundt dann kartellrechtswidrig, wenn sie konkrete Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken.
Die Sanktionierung durch die Bundesbehörde unterstreicht die Priorität, den Wettbewerb auf dem Markt für Reifen und andere Konsumgüter offen und fair zu halten.