Bafin bemängelt fehlende About-You-Angaben bei Zalando
Die Bafin hat im Zalando-Konzernabschluss 2025 fehlende Angaben zum Erwerb von About-You-Anteilen festgestellt, doch der Dax-Konzern wertet das Versäumnis als rein formalen Fehler ohne finanzielle Folgen
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat ihre Prüfung des Konzernabschlusses von Zalando für das Jahr 2025 abgeschlossen. Dabei stellte die Behörde fest, dass im Anhang des Berichts Angaben zu einem bedeutenden Geschäftsvorfall fehlten. Es ging um den Erwerb von Anteilen an der About-You Holding.
Zalando hatte die Beteiligungen für knapp 252 Millionen Euro von einem nahestehenden Unternehmen erworben. Laut Bafin handelte es sich bei diesem Verkäufer um eine Gesellschaft, die von einem Mitglied des Zalando-Aufsichtsrats beherrscht wird. Nach den gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften müssen derartige Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Anhang des Konzernabschlusses explizit offengelegt werden, um die Transparenz für Anleger zu gewährleisten. Diese Pflichtangaben waren im veröffentlichten Bericht nicht enthalten.
Zalando bestätigte die Feststellung der Bafin, wertet den Fehler jedoch als rein formal. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme betonte der Dax-Konzern, dass es sich um einen materiell unwesentlichen Aspekt handele. Alle relevanten Informationen zum Erwerb der About-You-Anteile seien bereits im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vollständig öffentlich zugänglich gewesen. Die fehlende Nennung im Anhang habe laut Zalando keinerlei Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen, die Vermögenslage oder den Geschäftserfolg des Unternehmens.
Die Prüfung selbst verlief zügig. Die Bafin hatte am 26. Juni 2026 auf Grundlage von § 107 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine Überprüfung eingeleitet, da konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß vorlagen. Bereits jetzt, am 21. Juli 2026, wurde das Verfahren abgeschlossen. Da der Fehler als unwesentlich eingestuft wurde, verhängte die Aufsichtsbehörde kein Bußgeld. Zalando trägt die mit dem Verfahren verbundenen Kosten, die der Konzern ebenfalls als geringfügig bewertet.
Keine finanziellen Folgen für den Konzern
Die Bafin hat mitgeteilt, dass die Feststellung keine negativen Konsequenzen für die Bilanz des Online-Händlers hat. Der Fokus der Prüfung lag darauf, ob die Offenlegungspflichten vollständig erfüllt wurden. Da die Informationen zum Transaktionsvolumen und zum Verkäufer bereits anderweitig im öffentlichen Raum verfügbar waren, sieht die Bafin keine Notwendigkeit für weitere Sanktionen. Der Fall verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Berichterstattung von Dax-Konzernen, insbesondere bei Geschäften, die Interessenkonflikte durch Aufsichtsratsmitglieder berühren könnten.