Berliner U-Ausschuss: Massive Rechtsverstöße bei Kultur
Der Berliner U-Ausschuss hat bei der Vergabe von 2,6 Millionen Euro für Antisemitismus-Projekte rechtswidriges Verwaltungshandeln festgestellt
Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zur sogenannten Fördermittelaffäre hat gravierende Mängel im Verwaltungshandeln offengelegt. Nach fast achtmonatiger Arbeit ziehen die Koalitionsfraktionen CDU und SPD eine deutliche Bilanz: Bei der Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus seien rechtswidrige Entscheidungen getroffen worden. Während die Opposition den Vorwurf der Einflussnahme durch Abgeordnete aufrechterhält, sehen die Regierungsfraktionen den Hauptfehler bei der Verwaltung und den früheren politischen Führungen.
Rechtswidriges Verwaltungshandeln bestätigt
„Wir haben festgestellt, dass es ein rechtswidriges Verwaltungshandeln gab“, bilanzierte Stephan Lenz, Sprecher der CDU-Fraktion im Gremium, die nahezu abgeschlossene Arbeit. Die Vergabeentscheidungen hätten nicht mit der Landeshaushaltsordnung vereinbar gewesen. Die politische Führung habe Handlungsfähigkeit demonstrieren wollen, was am Ende jedoch gescheitert sei.
Als politisch Verantwortliche benannten Lenz und sein SPD-Kollege Matthias Kollatz die im April zurückgetretene Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) sowie ihren Vorgänger Joe Chialo (CDU). Wedl-Wilson hatte die Fördermittelbescheide kurz nach ihrem Amtsantritt im Mai 2025 unterzeichnet, obwohl die Zusage bereits von Chialo erfolgt war. Die Verwaltungsbeteiligten hätten es versäumt, die Verfahren bei offenkundig rechtswidrigen Entscheidungen zu stoppen oder die Hausspitze ausreichend zu warnen.
Der Landesrechnungshof hatte die Förderung von 13 Projekten mit insgesamt 2,6 Millionen Euro in einem Prüfbericht bereits als „evident rechtswidrig“ eingestuft. Kritisch sei dabei gewesen, dass die Projekte willkürlich ausgewählt und ohne nachvollziehbare Kriterien finanziert worden seien. Besonders problematisch: Sechs der 13 geförderten Vorhaben hätten laut Rechnungshof gar nicht aus dem Haushaltstitel „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ finanziert werden dürfen, was rund zwei Millionen Euro betrifft. Dieser Titel ist bekanntlich oft umstritten, da er kaum parlamentarische Kontrolle zulässt und häufig für politische Einzelwünsche genutzt wird.
Keine unzulässige Einflussnahme der Politik
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Frage nach der Einflussnahme von Abgeordneten auf die Verwaltung. CDU und SPD verneinen jegliche Grenzüberschreitung. „Es gab keine unzulässige Einflussnahme von Abgeordneten auf Senatoren oder Verwaltungsmitarbeiter“, betonte Lenz. Dennoch gab es Kritik an der Kommunikation. Der CDU-Haushaltspolitiker Christian Goiny hatte in WhatsApp-Nachrichten an Senatorin Wedl-Wilson Druck im Hinblick auf die Förderung bestimmter Projekte ausgeübt. Goiny hatte sich im Ausschuss für seinen „manchmal rustikalen Ton“ entschuldigt, was von Abgeordneten als Mangel an Respekt gewertet wurde.
Die Oppositionsparteien Grüne und Linke bewerten die Sachlage hingegen anders. Sie sehen den Vorwurf der unzulässigen Einflussnahme durch Goiny und CDU-Fraktionschef Dirk Stettner als erwiesen an, was die beiden Politiker bestreiten. Die Grünen und Linken planen daher ein sogenanntes Sondervotum zum Abschlussbericht, da sie viele Bewertungen der Koalition ablehnen.
Rücktritt und Ermittlungen gegen Wedl-Wilson
Die Konsequenzen aus den Aufdeckungen des Rechnungshofes waren unmittelbar. Senatorin Sarah Wedl-Wilson trat am 24. April 2026 zurück. Bei ihrer Vernehmung im Untersuchungsausschuss im Mai 2026 verlas sie eine vorbereitete Erklärung, beantwortete aber keine Fragen der Abgeordneten. Sie begründete ihr Schweigen mit laufenden Strafanzeigen gegen ihre Person. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Ex-Politikerin derzeit wegen Anfangsverdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall. Ihre Nachfolge im Amt der Kultursenatorin ist bislang ungeklärt.
Der Untersuchungsausschuss selbst wurde im Dezember 2025 auf Antrag von Grünen und Linken eingesetzt und hatte nur etwa acht Monate Zeit, die komplexe Affäre aufzuklären, die sich über mehrere Senatsperioden erstreckt. Das Gremium befragte 26 Zeugen und sichtete zahlreiche Akten. Der endgültige Abschlussbericht soll voraussichtlich am 27. August 2026 im Abgeordnetenhaus diskutiert werden.
Klage gegen Chialo wegen Aussageverweigerung
Besondere Aufmerksamkeit erregte das Verhalten des Ex-Senators Joe Chialo (CDU). Er verweigerte im Juni 2026 im Untersuchungsausschuss komplett die Aussage. Als Konsequenz reichte der Ausschuss beim Landgericht Klage auf ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro gegen Chialo ein. Es gehe dabei um eine rechtliche Klärung mit Blick auf die Arbeit zukünftiger Ausschüsse, sagte Lenz. „Es darf nicht Schule machen, dass man damit durchkommt, vor einem U-Ausschuss einfach nichts zu sagen.“ Derzeit deute nichts darauf hin, dass Chialo noch einmal vor dem Ausschuss erscheint und dann aussagt. Die Klage könnte somit einen wichtigen Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit der Aussagepflicht vor Berliner Untersuchungsausschüssen schaffen.