Berliner Senat prüft Inserate auf zu hohe Mieten
Der Berliner Senat nutzt einen automatisierten Mietenscan, um überhöhte Mieten in Online-Inseraten aufzudecken, wobei eine erste Analyse bei fast der Hälfte der getesteten Anzeigen einen Verdacht auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse ergab
Der Berliner Senat wendet ein neues Instrument an, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen: Den automatisierten sogenannten Mietenscan. Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) teilte mit, dass damit Wohnungsinserate in Internetportalen systematisch auf mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse untersucht werden. Ziel ist es, Vermieter frühzeitig auf Rechtsverstöße hinzuweisen und Mieter vor Wuchermieten zu schützen.
Erste Ergebnisse aus dem Juni
Eine erste Analyse, die im Juni 2026 durchgeführt wurde, umfasste mehr als 7.700 Wohnungsanzeigen. Das Ergebnis fiel alarmierend aus: Bei 46 Prozent der getesteten Inserate, also fast der Hälfte, bestand ein konkreter Verdacht auf Verstöße gegen die gesetzliche Mietpreisbremse. Die betroffenen Vermieter werden nun von der Behörde angeschrieben. In den Schreiben werden sie aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, falls die zulässige Obergrenze überschritten wird.
Der Mietenscan soll vorerst monatlich fortgesetzt werden. Damit soll präventiv verhindert werden, dass Vermieter die aktuelle Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ausnutzen. Gleichzeitig sollen Menschen, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind, besser geschützt werden. „Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen“, erklärte Senator Gaebler. „Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen.“ Es gehe dabei um Gerechtigkeit sowohl für die Mieter als auch für rechtstreue Vermieter.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Der Mietenscan ist Teil eines größeren Vorhabens der Berliner Verwaltung, das sogenannte Mietenkataster aufzubauen. Dieses soll langfristig alle rund 1,8 Millionen Berliner Wohnungen erfassen. Während das Kataster voraussichtlich erst in einem Jahr vollständig einsatzbereit sein wird, greift der Scan bereits jetzt, um präventiv zu wirken. Vermieter haben zwar oft ein Jahr Zeit, ihre Daten im Kataster einzutragen, doch der automatisierte Scan ermöglicht es der Behörde, bereits vorab aktiv zu werden.
Rechtlich orientiert sich der Scan an der Mietpreisbremse. Demnach darf die Miete bei der Neuvermietung das ortsübliche Niveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten, wobei der Berliner Mietspiegel als Grundlage dient. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, etwa für die Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.
Liegt die geforderte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, gilt sie als überhöht. Dies kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, basierend auf § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, spricht man von einer Wuchermiete. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat nach § 291 des Strafgesetzbuches, die mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Ziel der präventiven Kontrolle
Mit dem monatlichen Scan soll sichergestellt werden, dass die Behörden schnell auf Verstöße reagieren können, bevor es zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommt. Durch die direkte Ansprache der Vermieter wird der Weg für eine einvernehmliche Lösung geebnet. Nur wenn diese nicht gelingt oder die Verstöße besonders gravierend sind, werden weitere Sanktionen verhängt. Christian Gaebler, der seit April 2023 Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist, betont dabei den Charakter des Instruments als Hilfestellung für den Markt, um faire Mieten durchzusetzen.