Berliner können Briefwahlunterlagen für die Abgeordnetenhauswahl bereits jetzt beantragen
Berliner können Briefwahlunterlagen für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September bereits jetzt beantragen, der Versand beginnt jedoch erst ab dem 10. August
Bereits jetzt können Berlinerinnen und Berliner die Unterlagen für die kommende Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen beantragen. Der Wahltermin ist auf den 20. September 2026 festgelegt. Obwohl die Anträge bereits eingereicht werden können, erfolgt der Versand der offiziellen Papiere erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf Anfrage bestätigte, werden die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. August verschickt.
Hintergrund für diese zeitliche Staffelung ist die gesetzliche Vorgabe zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Der Stichtag für die Fertigstellung dieses Verzeichnisses ist der 7. August. Erst wenn dieses Verzeichnis vollständig vorliegt, können die Wahlbenachrichtigungen generiert und an die Wählerinnen und Wähler versendet werden. Gleichzeitig werden ab diesem Datum auch die Unterlagen an jene Personen geschickt, die bereits vorab einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben.
Historischer Anstieg der Briefwahl
Der Trend zur Briefwahl setzt sich in Berlin und bundesweit deutlich fort. In den vergangenen zehn Jahren ist der Anteil derjenigen, die ihre Stimme nicht in der Wahlkabine abgeben, stark gestiegen. Bröchler, der das Amt des Landeswahlleiters seit Oktober 2022 innehat und Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaften an der HWR Berlin ist, rechnet für die anstehende Wahl mit einem historischen Hoch. Er prognostiziert einen Briefwahlanteil von rund 45 Prozent. „Briefwahl ist immer weniger die Ausnahme und wird immer mehr der Regelfall“, so der Verwaltungswissenschaftler. Diese Entwicklung erfordert von den Bezirken eine besondere logistische Planung.
Ein Stimmzettel statt zweier
Ein wesentlicher Unterschied zur Vergangenheit betrifft die Gestaltung der Stimmzettel. Bei der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus am 20. September gibt es erstmals nur noch einen kombinierten Stimmzettel. Dieser vereint die Erststimme für den Direktkandidaten und die Zweitstimme für die Partei auf einem Blatt Papier. Bisher waren hierfür zwei separate Zettel erforderlich. Zu den vollständigen Briefwahlunterlagen gehören neben dem Wahlschein und den amtlichen Stimmzetteln ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt für die Briefwahl.
So beantragen Sie die Unterlagen
Eine zentrale, berlinweite Stelle für die Beantragung der Briefwahl existiert nicht. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Bezirkswahlämtern. Die entsprechenden Adressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf den Websites der einzelnen Bezirke. Anträge auf Briefwahl können ab sofort per Post eingereicht werden. Ab dem 10. August stehen zudem die Möglichkeiten der Beantragung per E-Mail oder persönlich in einer Briefwahlstelle des Bezirks zur Verfügung. Ein Antrag per Telefon ist jedoch nicht möglich.
Für die Beantragung müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und die Berliner Anschrift angegeben werden. Falls die Unterlagen an eine abweichende Adresse gesendet werden sollen, muss diese ebenfalls im Antrag vermerkt werden. Postanträge müssen zwingend unterschrieben sein. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich zudem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Über einen dort abgedruckten QR-Code können die Unterlagen auch elektronisch beantragt werden.
Fristen und Rücksendung
Grundsätzlich können Briefwahlanträge bis zum Freitag vor der Wahl, dem 18. September um 15.00 Uhr, gestellt werden. Entscheidend für die Gültigkeit der Stimme ist jedoch nicht der Zeitpunkt des Postwurfs, sondern der Eingang der Unterlagen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 20. September, bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingetroffen sein.
Um Verzögerungen durch die Post zu vermeiden, rät Landeswahlleiter Bröchler, die ausgefüllten Unterlagen spätestens am 17. September aufzugeben. Wer sichergehen möchte, kann die Stimmzettel auch direkt in einer Briefwahlstelle des Bezirks abgeben. Dort entfällt das Risiko einer verspäteten Zustellung durch den Postdienst.