Berlin weniger Missbrauchsfälle, Brandenburg Anstieg
Die Polizeistatistik für 2025 zeigt in Berlin weniger registrierte Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, während Brandenburg einen Anstieg verzeichnet. Parallel melden die Jugendämter beider Länder deutlich mehr Prüfverfahren wegen Kindeswohlgefährdung
Die Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen für das Jahr 2025 in Berlin und Brandenburg unterschiedliche Entwicklungen bei registrierten Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs. Während in der Bundeshauptstadt die Fallzahlen zurückgegangen sind, verzeichnet das benachbarte Bundesland einen Anstieg. In Berlin wurden 1.013 Fälle gemeldet, das sind 45 weniger als im Vorjahr. In Brandenburg stieg die Zahl der registrierten Straftaten hingegen von 413 auf 445 an. Diese Daten stammen aus dem am 21. Juli 2026 veröffentlichten Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“.
Bundesweiter Trend und Tatstrukturen
Auf Bundesebene ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 17.126 Fälle registriert. Das sind rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die bundesweite Fallzahl um 772 Fälle. Bei der Analyse der Tatstrukturen ergaben die Ermittlungen erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen den Opfern und den Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Besonders betroffen sind auch Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren; deren Fallzahl stieg bundesweit von 1.191 auf 1.239. Als Kinder gelten im strafrechtlichen Sinne dabei Personen unter 14 Jahren.
Hellfeld und Anzeigeverhalten
Die Statistik erfasst ausschließlich die der Polizei bekannt gewordenen und bearbeiteten Straftaten, das sogenannte Hellfeld. Dazu gehören auch Versuchstaten. Die Zahlen sind daher in hohem Maße vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung beeinflusst. Wie es im Bericht des BKA heißt, ist neben dem polizeilichen Hellfeld von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Das bedeutet, dass die tatsächliche Zahl der Vorfälle deutlich höher liegen dürfte, als die offiziellen Statistiken ausweisen.
Jugendämter melden deutlichen Anstieg bei Prüfungen
Parallel zu den polizeilichen Statistiken verzeichnen die Jugendämter in beiden Bundesländern einen signifikanten Anstieg bei Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung. In Berlin prüften die Behörden im vergangenen Jahr in 22.434 Fällen eine Gefährdung des Kindeswohls. Das sind 1.161 Verfahren mehr als im Jahr 2024, was einem Zuwachs von 5,2 Prozent entspricht. In Brandenburg war der Anstieg sogar noch deutlicher: Die Zahl der Verfahren stieg um 2.356 auf insgesamt 10.857.
Vernachlässigung dominiert die Gefährdungslage
Bei den festgestellten Gefährdungen zeigt sich ein klares Bild: Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung ist in beiden Ländern die Vernachlässigung. In Berlin betraf dies über die Hälfte der Fälle akuter und latenter Gefährdungen, konkret 7.198 Fälle. Psychische Misshandlungen machten 25 Prozent und körperliche Misshandlungen 17 Prozent aus. In 528 Fällen, also vier Prozent, mussten die Behörden zudem wegen sexueller Gewalt ermitteln. Bei den akuten Gefährdungen in Berlin wurden 16 Prozent der Betroffenen als akut gefährdet eingestuft, was bedeutet, dass bereits eine erhebliche Schädigung eingetreten war oder mit hoher Sicherheit zu erwarten war. In 32 Prozent der Fälle lag eine latente Gefährdung vor.
Auch in Brandenburg zeigt sich ein ähnliches Muster. Hier lag bei 16 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen eine akute und bei 19 Prozent eine latente Gefährdung vor. Auch hier war die Vernachlässigung mit 2.677 Fällen die häufigste Form. Psychische Misshandlungen machten 27 Prozent und körperliche Misshandlungen 16 Prozent der Fälle aus. Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt wurde in 172 Fällen, also drei Prozent, festgestellt. Experten deuten die steigenden Fallzahlen bei den Jugendämtern unter anderem als Zeichen für eine gestiegene Wachsamkeit und besser erkannte Problemlagen in den Familien.