Zoll am BER entdeckt 16 kg Ketamin bei 22‑jährigem Reisenden nach Hongkong
Der Zoll am Flughafen Berlin‑Brandenburg hat bei einer Routinekontrolle 16 kg Ketamin in acht vakuumierten Tüten bei einem 22‑jährigen Reisenden entdeckt, der nach Hongkong fliegen wollte
Der Zoll am Flughafen Berlin‑Brandenburg hat Anfang Juni 2026 insgesamt 16 Kilogramm Ketamin in acht vakuumierten Tüten bei einem 22‑jährigen Reisenden entdeckt, der über Zürich nach Hongkong fliegen wollte.
Entdeckung und Festnahme
Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Abfluggate setzten die Zollbeamten das Hand‑Analysetool „Gemini“ ein. Das Gerät identifizierte das weiße, kristalline Pulver sofort als Ketaminhydrochlorid. Der junge Mann hatte die Tüten zwischen seiner Kleidung versteckt. Nach Durchschreiten des Boardingschalters wurde er von den Zollkräften vorläufig festgenommen, mit Handschellen gesichert und über seine Rechte belehrt. Das Ketamin sowie sein Mobiltelefon wurden als Beweismittel sichergestellt. Anschließend wurde er an das Zollfahndungsamt Berlin‑Brandenburg übergeben, das die weiteren Ermittlungen übernimmt.
Technik des Gemini‑Detektors
Der Gemini‑Analyser kombiniert Raman‑ und FTIR‑Spektroskopie, um chemische Substanzen bereits am Gate zu erkennen. Durch die Analyse der Schwingungs‑ und Rotationsspektren kann das Gerät zwischen legalen und illegalen Stoffen unterscheiden, ohne dass Proben entnommen werden müssen. Diese Technologie ermöglicht es den Zollbehörden, Drogen wie Ketamin schnell und zuverlässig zu identifizieren.
Rechtlicher Rahmen
Ketamin ist in Deutschland kein Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Gleichzeitig ist es in Anlage 6 des Neue‑Psychotrop‑Gegenständegesetzes (NpSG) als Arylcyclohexylamin gelistet. Nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG kann der unerlaubte Handel mit Ketamin mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Der reine Besitz ohne Weitergabe ist grundsätzlich nicht strafbar, jedoch kann ein Verdacht auf organisierte Kriminalität zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Frühere Fundmengen am BER
Im selben Jahr hatte der Zoll bereits fünf Kilogramm Ketamin auf der A10 bei Königs‑Wusterhausen beschlagnahmt. Auch dort kam das Gemini‑Gerät zum Einsatz. Der geschätzte Straßenverkaufswert dieser Menge wurde mit rund 200 000 Euro angegeben, was die wirtschaftliche Bedeutung des Schmuggels verdeutlicht.
Weiteres Verfahren
Der Beschuldigte wurde wegen des Verdachts auf organisierten Drogenhandel, Fluchtgefahr und möglichem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorläufig festgenommen. Das Zollfahndungsamt Berlin‑Brandenburg hat das Verfahren übernommen und prüft nun mögliche Anklagepunkte. Die sichergestellten 16 Kilogramm Ketamin werden als Beweismaterial verwahrt und fließen in das laufende Ermittlungsverfahren ein.