Potsdam verschiebt Beginn der kommunalen Verpackungssteuer auf Oktober
Potsdam verschiebt den Beginn der kommunalen Verpackungssteuer von Juli auf Oktober 2026, um Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben
Die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam hat am 1. Juli 2026 beschlossen, das Inkrafttreten der kommunalen Verpackungssteuer von ursprünglich 1. Juli auf den 1. Oktober 2026 zu verschieben. Die dreimonatige Fristverlängerung soll Unternehmen und Gastronomiebetrieben mehr Zeit für die Umstellung ihrer Verpackungsprozesse geben und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, ein flächendeckendes Mehrwegsystem zu planen.
Hintergrund der kommunalen Verpackungssteuer
Die kommunale Verpackungssteuer ist eine örtliche Verbrauchsteuer, die den Verkauf von Einwegverpackungen für den unmittelbaren Verzehr von Speisen und Getränken belastet. Sie fußt rechtlich auf dem Bundes‑Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Verpackungsgesetz (VerpackG), die seit 2025 die Abfallhierarchie stärken und die Förderung von Mehrwegsystemen ausdrücklich unterstützen. Ziel ist eine Lenkungswirkung zur Müllvermeidung, indem Einwegverpackungen teurer werden und Mehrwegoptionen attraktiver erscheinen.
Bürgermeister Burkhard Exner
Bürgermeister Burkhard Exner, seit 2006 Beigeordneter und seit 2006 stellvertretender Bürgermeister der Landeshauptstadt, hat die Verschiebung als notwendige Maßnahme bezeichnet. In der Zeit vom 2. Juni bis 23. Oktober 2025 vertrat er den Oberbürgermeister und ist zudem Kämmerer der Stadt. Exner betont, dass das Ziel – weniger Einwegverpackungen, mehr Mehrweg und mehr Sauberkeit – unverändert bleibt und die zusätzliche Planungszeit die praktische Umsetzung erleichtern soll.
Vergleich mit anderen Kommunen
Potsdam folgt dem Vorbild von Tübingen, das bereits am 1. Januar 2022 als erste deutsche Stadt eine kommunale Verpackungssteuer einführte. Das dortige Modell wurde 2023 durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil rechtlich bestätigt und hat seitdem als Referenz für weitere Kommunen gedient. Ähnliche Initiativen gibt es inzwischen in Freiburg und Konstanz, wo ebenfalls Übergangsfristen genutzt werden, um Mehrwegsysteme zu etablieren. Die Erfahrung aus diesen Städten liefert Potsdam wertvolle Anhaltspunkte für die Ausgestaltung seines eigenen Systems.
Förderprogramm und finanzielle Unterstützung
Im Rahmen der Verschiebung soll die Stadt ein Förderprogramm auflegen, das Betriebe bei Investitionen in Mehrwegsysteme unterstützt. Jeder Betrieb kann dabei bis zu 500 Euro als Zuschuss erhalten, um beispielsweise Mehrwegbehälter anzuschaffen oder logistische Prozesse anzupassen. Das Programm soll die wirtschaftliche Belastung verringern und den Übergang zu nachhaltigen Verpackungslösungen beschleunigen.
Reaktionen der Wirtschaft
Vertreter der Industrie‑ und Handelskammer, der Handwerkskammer Brandenburg, des Handelsverbands Berlin‑Brandenburg, des DEHOGA Brandenburg sowie des Wirtschaftsrats Brandenburg haben die Fristverlängerung begrüßt. Sie sehen darin die Chance, gemeinsam mit der Stadt ein nutzerorientiertes, stadtweit funktionierendes Mehrwegsystem zu entwickeln, das die praktische Umsetzung der Verpackungssteuer erleichtert. Betriebe, die ausschließlich Mehrwegverpackungen einsetzen oder komplett auf Einweg verzichten, bleiben von der Steuer befreit; ebenso sind Einwegverpackungen ausgenommen, die bereits einem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen.