Potsdam beschließt Gründung einer rein kommunalen Wasser‑ und Abwassergesellschaft bis 2028
Potsdam plant, bis Anfang 2028, eine eigenständige, zu 100 % kommunale Wasser‑ und Abwasser‑Gesellschaft im Verbund der Stadtwerke zu etablieren
Die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam hat am 3. Juli 2026 beschlossen, bis zum 1. Januar 2028 eine eigenständige, zu 100 % kommunale Gesellschaft für Trink‑ und Abwasser zu gründen. Die neue Gesellschaft soll im Verbund der Stadtwerke Potsdam agieren und damit die Wasserversorgung dauerhaft in öffentlicher Verantwortung sichern.
Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, die seit dem 24. Oktober 2025 das Amt innehat, begrüßte den Beschluss ausdrücklich. „Wasser ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge“, betonte sie und verwies darauf, dass mit einer vollständig städtischen Gesellschaft die Zuständigkeiten klar geordnet und die Versorgung langfristig gesichert werden können.
Hintergrund und Historie
Die Stadtwerke Potsdam wurden am 6. Oktober 2000 gegründet und vereinten damals Energie‑, Wasser‑, Abfall‑ und Verkehrsunternehmen. 2002 erfolgte die Fusion des Energie‑ und Wasserbetriebs zur Energie‑ und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Seitdem ist die Wasserversorgung ein zentraler Bestandteil des kommunalen Versorgungsnetzes. Der geplante Schritt knüpft an diese Entwicklung an und soll die Wasser‑ und Abwasseraufgaben künftig in einer eigenständigen Gesellschaft bündeln.
Zeitplan
Bis Ende 2026 soll ein umsetzungsreifes Konzept vorgelegt werden, das rechtliche, organisatorische, wirtschaftliche und personelle Fragen klärt. Der Hauptausschuss begleitet den Fortschritt. Der eigentliche Gründungszeitpunkt ist der 1. Januar 2028, an dem die neue, vollständig kommunale Gesellschaft im Verbund der Stadtwerke Potsdam in Kraft tritt.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Potsdam zählt rund 185 000 Einwohner. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 40 m³ pro Person ergibt das einen Gesamtverbrauch von rund 7,4 Millionen m³ Trinkwasser pro Jahr. Die Trinkwasser‑Gebühr bleibt 2023 unverändert bei 2,25 €/m³, während die Schmutzwasser‑Gebühr wegen steigender Energie‑ und Investitionskosten von 3,92 €/m³ auf 4,08 €/m³ angehoben wurde. Diese Gebühren bilden die Basis für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der neuen Gesellschaft und sollen eine stabile Finanzierung der Infrastruktur gewährleisten.
Rechtlicher Kontext
Die Wasserversorgung ist nach dem deutschen Daseinsvorsorge‑Prinzip eine kommunale Kernaufgabe. Sie ist durch Art. 28 Abs. 2 GG sowie entsprechende verwaltungsrechtliche Regelungen verankert. Die Gründung einer vollständig kommunalen Gesellschaft entspricht diesem Grundsatz und stärkt die Möglichkeit, die Versorgung in öffentlicher Hand zu halten und transparent zu steuern.