Psychotherapeuten in Berlin fürchten durch neues Gesetz

Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt ab 2027 zu einer gedeckelten Budgetierung der Psychotherapie-Honorare, was Berliner Therapeuten massive Einkommenseinbußen und den Verlust von Behandlungsplätzen fürchten lässt

Psychotherapeuten in Berlin fürchten durch neues Gesetz
Symbolfoto · Foto: Samsung UK / Unsplash

Mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, soll die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen gesichert werden. Für Psychotherapeuten in Berlin und ganz Deutschland bedeuten die darin enthaltenen Sparmaßnahmen jedoch einen massiven Einschnitt in ihre wirtschaftliche Existenz. Die Befürchtung ist groß, dass durch die Umstellung der Honorierung nicht nur die Einkommen sinken, sondern auch die Zahl der verfügbaren Therapieplätze drastisch reduziert wird – und damit die Wartezeiten für hilfsbedürftige Patienten weiter anwachsen.

Die neue Budgetierung

Hintergrund der neuen Gesetzgebung ist, dass sich die Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt haben. Derzeit belaufen sie sich laut Bundesgesundheitsministerium auf 3,9 Milliarden Euro pro Jahr (Stand 2025). Um Beitragserhöhungen bei den Kassen zu verhindern, greift das Gesetz nun tief in die Abrechnungsstrukturen ein.

Das Kernproblem für die Therapeuten liegt in der grundlegenden Änderung der Honorierung. Bisher wurden psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär zum vollen Preis vergütet. Künftig sollen sie jedoch aus einem gedeckelten Budget bezahlt werden, voraussichtlich innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin (PtK Berlin) und selbst praktizierende Therapeutin, beschreibt die Situation als existenziell: „Das rechtlich geschützte Mindesthonorar, das wir vor dem Bundessozialgericht erstritten haben, wird behandelt als Maximalhonorar. Das ist schon eine Zumutung.“

Hinzu kommt, dass weitere Schutzmechanismen entfallen. Die sogenannte Angemessenheitsprüfung, die sicherstellen sollte, dass Honorare ein gesetzliches Mindestniveau nicht unterschreiten, wird gestrichen. Auch Zuschläge für Kurzzeittherapien sowie Vergütungszuschläge für Termine über die Terminservicestelle fallen weg.

Besondere Lage in Berlin

Die Auswirkungen des Gesetzes treffen die Berliner Versorgungsstruktur besonders hart. In der Hauptstadt arbeiten etwa zwei Drittel aller Psychotherapeuten mit einem halben Kassensitz. Diese Struktur hat in den vergangenen Jahren zu einer gerechteren Verteilung der Praxen geführt, sodass mittlerweile mehr Therapeuten in den Randbezirken tätig sind als früher.

Die Arbeitsweise mit halben Sitzen ist dabei effizienter als oft angenommen: Zwei Psychotherapeuten mit je einem halben Sitz behandeln in der Regel mehr Patienten als ein Kollege mit einem vollen Sitz. Ein halber Sitz reichte bisher aus, um eine Praxis wirtschaftlich auszulasten. Therapeuten mit halben Sitzen behandeln oft 25 bis 30 Patienten pro Woche, zusätzlich zu nicht vergüteter Zeit für Dokumentation, Qualitätssicherung und Fortbildungen.

Ab Anfang 2027 könnte sich dies ändern. Mit einem halben Kassensitz könnten Berliner Therapeuten künftig nur noch 18 Stunden pro Woche voll vergütet werden. Alle darüber hinausgehenden Leistungen würden abgestuft, also deutlich geringer bezahlt. Für junge Kolleginnen und Kollegen, die nach einer langen und kostspieligen Ausbildung Kredite für ihren Kassensitz aufgenommen haben, ist die Prognose düster: Die Hoffnung, 25 bis 30 Patienten pro Woche zum vollen Preis behandeln zu können, werde voraussichtlich nicht mehr in Erfüllung gehen.

Folgen für die Patientenversorgung

Die Fachverbände warnen eindringlich vor den Konsequenzen für die Patientinnen und Patienten. Aktuell warten gesetzlich Versicherte laut einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Schnitt 142 Tage auf den Beginn einer Therapie. Mit dem neuen Gesetz drohen diese Wartezeiten weiter zu steigen, da Behandlungsplätze wegfallen, während der Bedarf mindestens gleichbleibt.

„Wir müssen damit rechnen, dass Behandlungsplätze wegfallen“, sagt Schweitzer-Köhn. Die Folge könnten chronifizierte Verläufe, Verschlimmerungen der Erkrankungen und längere Arbeitsunfähigkeitszeiten sein. Auch eine Zunahme von Frühverrentungen und stationären Behandlungen wird befürchtet.

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) spricht von einer Gefährdung der Versorgungsstrukturen „auf Jahre, wenn nicht auf Jahrzehnte hinaus“. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei das Sparpaket kontraproduktiv: Studien zeigen, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 2 bis 4 Euro erzeugt. Statt Kosten zu senken, drohe durch die neue Regelung eine Kostenverlagerung in andere Bereiche des Gesundheitssystems und möglicherweise eine Gesamtkostenerhöhung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) schließt sich der Sorge an, dass vielen Therapeuten durch das Gesetz die finanziellen Mittel fehlen werden, um ihre Praxen am Leben zu erhalten. Die BPtK fordert daher eine gesetzliche Korrektur noch im September 2026, um die Honorarabsenkungen zu verhindern. Bis dahin bleibt die Unsicherheit groß, ob die gewachsene Berliner Versorgungsstruktur bestehen bleiben kann.