Potsdamer Polizei sichert E-Bike wegen fehlender Versicherung in Großbeerenstraße

Die Potsdamer Polizei sicherte in der Großbeerenstraße ein E-Bike, da der 46-jährige Fahrer keine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen konnte

Am Donnerstagmittag sorgte ein E-Bike-Fahrer in Potsdam für einen Polizeieinsatz. Gegen 12.10 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei einen 46-jährigen Radfahrer in der Großbeerenstraße. Da der Mann keine gültige Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug vorweisen konnte, wurde das E-Bike von den Ordnungshütern sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Kontrolle fand im Rahmen der Überwachung einer aktuellen Baustelle statt. Seit dem 13. Juli 2026 wird die Großbeerenstraße zwischen Friesenstraße und Horstweg saniert. Die rund 355 Meter lange Strecke wird dabei als Einbahnstraße in stadteinwärtiger Richtung gesperrt, während der Gegenverkehr über die Friedrich-Engels-Straße umgeleitet wird. Die Maßnahme, die bis etwa Ende August 2026 andauern soll, kostet rund 700.000 Euro und dient nicht nur der Erneuerung der porösen Asphaltdeckschicht, sondern auch der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch neue Schutzstreifen für Radfahrer.

Massive Verstöße gegen Sperrung

Die Polizei war vor Ort, um das Durchfahrverbot für die gesperrte Straße zu überwachen. In nur zwei Stunden kontrollierten die Beamten insgesamt 24 Radfahrer. Fast alle dieser Personen hatten gegen die Verkehrsregeln verstoßen, sei es durch das Befahren der Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder durch das Fahren auf dem Gehweg. Für diese Verstöße wurden die Betroffenen verwarnt.

Das Fahren auf dem Gehweg ist für erwachsene Radfahrer grundsätzlich verboten. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies ein Verwarngeld von bis zu 55 Euro nach sich ziehen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, steigt der Bußgeldrahmen auf bis zu 100 Euro. Auch das Missachten von Baustellen-Sperrungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die regelmäßig geahndet wird.

Versicherungspflicht für E-Bikes oft unterschätzt

Der Fall des 46-Jährigen verdeutlicht zudem, dass die Versicherungspflicht für bestimmte E-Bikes nach wie vor unterschätzt wird. Während herkömmliche Fahrräder nicht versichert sein müssen, gilt für E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder höherer Motorleistung eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Diese Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen. Verstöße gegen diese Vorschrift führen nicht nur zur Sicherstellung des Fahrzeugs, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Sanierungsarbeiten in der Großbeerenstraße gehen über die reine Fahrbahnerneuerung hinaus. Im Zuge der Baumaßnahme wurden sechs Parkstände entfernt, um Sicherheitsabstände für Radfahrer zu schaffen und Platz für neue Fahrradabstellanlagen zu gewinnen. Die Polizei Brandenburg führt in dieser Phase verstärkt Streifendienste durch, um die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln und die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.