Potsdam verbietet ab sofort die Entnahme von Oberflächenwasser zur Gartenbewässerung bis Oktober 2026
Potsdam untersagt ab sofort die Entnahme von Oberflächenwasser zur Gartenbewässerung, da Pegel an Havel und Nuthe tief in der roten Warnstufe liegen. Das Verbot gilt bis zum 1. Oktober 2026, sofern sich die hydrologische Lage nicht vorher verbessert
Wer seinen Garten in Potsdam ab sofort aus See, Fluss oder Graben bewässern möchte, muss sich an ein striktes Verbot halten. Die Landeshauptstadt hat als Untere Wasserbehörde die Entnahme von Oberflächenwasser mit Pumpen untersagt. Die Maßnahme gilt bis zum 1. Oktober 2026, sofern sich die hydrologische Lage nicht vorher deutlich verbessert. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen: Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Kritische Pegelstände in der roten Zone
Die Dringlichkeit der Entscheidung zeigt sich an den aktuellen Messwerten zweier für Potsdam maßgeblicher Pegel. Sowohl die Havel bei Ketzin als auch die Nuthe bei Babelsberg befinden sich tief in der roten Warnstufe. An der Havel beginnt diese kritische Phase bei einer Durchflussmenge von 12 Kubikmetern pro Sekunde; aktuell werden jedoch nur noch 5,57 Kubikmeter gemessen. Noch dramatischer ist die Situation an der Nuthe: Während die Schwelle zur Warnstufe bei 1,8 Kubikmetern liegt, sinkt der aktuelle Wert auf lediglich 0,7 Kubikmeter ab.
Dieses niedrige Niveau wird durch eine extreme Trockenheit in den vorangegangenen Monaten begünstigt. Laut Angaben der Stadtverwaltung fiel im März 2026 in Brandenburg 64 Prozent weniger Regen als im langjährigen Mittel. Auch im Juni blieb die Niederschlagsmenge mit einem Defizit von 40 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt. Die Stadtverwaltung führt diese Entwicklung auf den Klimawandel zurück, der zu steigenden Temperaturen und höheren Verdunstungsraten führe. Zudem könnten die Wintermonate die sommerlichen Wasserdefizite nicht mehr ausgleichen.
Ökologische Folgen und rechtlicher Rahmen
Jede einzelne Entnahme wirkt sich zwar zunächst geringfügig aus, doch die Summe der Bewässerungsversuche belastet die ohnehin geschwächten Gewässer zusätzlich. Die Stadt warnt vor schwerwiegenden ökologischen Folgen: Sinkende Wasserstände können zu verstärktem Algenwachstum führen und durch Sauerstoffmangel Fischsterben auslösen. Um diese Ökosysteme zu schützen, wurde die Allgemeinverfügung nach § 39 Wasserhaushaltsgesetz erlassen und im Sonderamtsblatt veröffentlicht.
Das Verbot umfasst alle Seen, Flüsse und Gräben im gesamten Stadtgebiet. Auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes genehmigt derzeit keine Entnahmen aus den Bundeswasserstraßen. Eine baldige Entspannung der Lage ist nicht absehbar. Die Stadt Potsdam geht davon aus, dass die Warnstufe mittelfristig bestehen bleibt. Ähnliche Maßnahmen wurden parallel in anderen Regionen erlassen, etwa im brandenburgischen Landkreis Havelland.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg dokumentiert die aktuelle Lage wöchentlich in hydrologischen Berichten, die das Niedrigwasser über ein Ampelsystem abbilden. Da beide relevanten Pegel für Potsdam derzeit rot leuchten, bleibt die Vorschrift bis zum Herbst in Kraft.