Potsdam: Polizei ermittelt bei 2,6 Promille
In Potsdam ermittelt die Polizei gegen einen 46-jährigen Autofahrer mit 2,6 Promille Alkohol im Blut sowie gegen die Halterin des Fahrzeugs
In Potsdam hat die Polizei am Dienstagabend einen schwer alkoholisierten Autofahrer erwischt, der weder einen Führerschein vorweisen konnte noch in der Lage war, einen ersten Atemalkoholtest durchzuführen. Gegen 21.30 Uhr kontrollierten die Beamten einen Renault in der Großbeerenstraße, als ihnen der 46-jährige Fahrer sofort verdächtig auffiel. Da der Mann offensichtlich stark alkoholisiert war und keine Ausweispapiere für die Lenkung des Fahrzeugs zeigte, ordnete die Polizei umgehend eine Blutentnahme an.
Nach der medizinischen Untersuchung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Da der Mann zunächst nicht in der Lage war, einen Atemtest durchzuführen, wurde eine Blutprobe entnommen. Erst nach rund zwei Stunden, als sich der Alkoholspiegel leicht gesenkt hatte, konnte ein Atemtest durchgeführt werden, der einen Wert von über 2,6 Promille bestätigte. Ein Polizeisprecher bestätigte die extrem hohe Konzentration, die weit über der Grenze liegt, ab der Fahren unter Alkoholeinfluss nicht mehr als einfache Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat nach § 316 StGB gewertet wird.
Strafrechtliche Konsequenzen für Fahrer und Halterin
Bei einem Wert von 2,6 Promille drohen dem 46-Jährigen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre für die Neuerteilung. Ab 1,1 Promille gilt das Führen eines Kraftfahrzeugs im betrunkenen Zustand in Deutschland als Straftat. In diesem Promille-Bereich sind Fahrverbote von einem bis zu sechs Monaten üblich, bei dieser extrem hohen Konzentration ist zudem ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich. Dass der Mann zunächst keinen Atemtest durchführen konnte, deutete bereits auf eine starke Bewusstseinstrübung hin, die eine sofortige Blutabnahme notwendig machte.
Besonders ins Gewicht fällt in diesem Fall auch das Verhalten der Fahrzeughalterin. Die Polizei hat nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die dem Mann das Auto zur Nutzung überlassen hatte. Wer einem offensichtlich alkoholisierten Menschen ein Fahrzeug überlässt, macht sich strafbar. Dies kann als Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt oder als eigenständiger Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. Die Halterin muss nun ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da sie die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt in Kauf genommen hat.
Warum die Entlassung zwei Stunden dauerte
Die Dauer der polizeilichen Maßnahmen von rund zwei Stunden ist bei solchen Fällen kein ungewöhnlicher Vorgang. Nach der Blutentnahme müssen die Beamten sicherstellen, dass der Fahrer nicht mehr fahrbereit ist, um eine erneute Gefährdung des Straßenverkehrs zu verhindern. Erst dann wurde der 46-Jährige entlassen, nachdem er den späteren Atemtest mit dem extremen Wert absolviert hatte.
Das Verfahren gegen beide Beteiligte läuft nun weiter. Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, was die Strafe weiter verschärfen würde. Bislang liegen keine Informationen über frühere Vorstrafen des 46-Jährigen vor. Für die Halterin steht fest, dass sie die Verantwortung für das Fahrzeug nicht ausreichend wahrgenommen hat, da sie es bewusst einem Mann überließ, der in einem Zustand war, der eine Fahrt eindeutig ausschloss.