Potsdam bietet im August und Oktober Anglerprüfungen an
Die Untere Fischereibehörde Potsdam bietet am 27. August und 22. Oktober Prüfungen für den Fischereischein an, wobei das Mindestalter 14 Jahre beträgt
Prüfungen für angehende Angler in Potsdam
Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam bietet in diesem Jahr zwei Gelegenheiten, den Fischereischein zu erwerben. Interessierte können sich für die Anglerprüfungen am 27. August sowie am 22. Oktober 2026 anmelden. Beide Termine beginnen jeweils um 16.30 Uhr. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, empfiehlt die Behörde zu einer rechtzeitigen Anmeldung. Wer den Schein erhalten möchte, muss eine schriftliche Prüfung ablegen. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt am Tag der Prüfung 14 Jahre.
Neue Regeln für Jugendliche ab 2026
Die Prüfung ist vor allem für junge Menschen in einem bestimmten Alter relevant. Seit dem 1. Januar 2026 hat sich die Rechtslage in Brandenburg geändert: Die Fischereiabgabe wurde vereinfacht, und die Pflicht, diese zu entrichten, gilt nun für alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Die bisherigen gestaffelten Alterskategorien entfallen. Für Kinder zwischen 8 und 14 Jahren ist zwar kein Fischereischein notwendig und sie zahlen keine Abgabe, doch sie benötigen zwingend eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer, in dem sie fischen wollen. Ab dem 14. Lebensjahr ist der Fischereischein jedoch unabdingbar, um legal angeln zu dürfen.
Kosten und Voraussetzungen
Die Prüfungsgebühr für die Anglerprüfung in Brandenburg beträgt 25 Euro. Diese Summe ist vorab über einen Gebührenbescheid zu entrichten; der entsprechende Zahlungsnachweis muss am Prüfungstag vorgelegt werden. Zusätzlich zu dieser Gebühr fallen später noch die Kosten für die Ausstellung des Fischereischeins sowie die jährliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro an.
Neben der Zahlungsfähigkeit und dem Alter gibt es weitere rechtliche Hürden. Bei der antragstellenden Person dürfen keine Versagungsgründe nach § 20 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) vorliegen. Dazu zählen insbesondere rechtskräftige Verurteilungen, etwa wegen Fischwilderei oder Verstößen gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften. Eine Ausnahme gilt jedoch: Sind seit der Vollstreckung, Verjährung oder dem Erlass der Strafe oder Geldbuße fünf Jahre vergangen, steht einer Erteilung nichts mehr im Wege.
Anmeldung und Kontakt
Für Minderjährige ist neben dem regulären Anmeldeformular zwingend eine Einverständniserklärung der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Alle notwendigen Formulare sowie weiterführende Informationen zur Anmeldung sind online auf der Website der Landeshauptstadt verfügbar.
Bei Rückfragen steht die Untere Fischereibehörde Potsdam direkt zur Verfügung. Das Team Jagd und Fischerei ist per E-Mail unter Jagd-Fischerei@rathaus.potsdam.de oder telefonisch unter 0331 289 15 86 erreichbar. Hier können Interessierte auch den aktuellen Stand der Anmeldungen erfragen und Details zur Prüfungsvorbereitung klären.