Polizei sichert Mercedes in Neuschmerzke wegen Alkohol

Die Polizei sicherte in Neuschmerzke einen Mercedes, den ein 56-Jähriger trotz außer Betrieb gesetztem Status und ohne Versicherung unter Alkoholeinfluss fuhr

Polizei sichert Mercedes in Neuschmerzke wegen Alkohol
Symbolfoto · Foto: Kasiandra Richmond / Unsplash

Kontrolle im Neuschmerzke

Am Samstagmittag, gegen 12.45 Uhr, führte die Polizei eine Verkehrskontrolle auf dem Biesenländer Weg in Neuschmerzke durch. Dabei fiel den Beamten ein Mercedes ins Auge, der sich in einem Zustand befand, der den öffentlichen Straßenverkehr ausschließt. Der 56-jährige Fahrer des Fahrzeugs hatte das Auto bereits im März 2026 außer Betrieb setzen lassen. Infolgedessen bestand seit diesem Zeitpunkt kein Haftpflichtversicherungsschutz mehr, und die Zulassung des Wagens war erloschen. Ein Fahrzeug, das offiziell außer Betrieb gesetzt ist, darf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Während der Überprüfung stellten die Beamten zudem Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Eine anschließende Atemalkoholanalyse im Polizeirevier ergab einen Wert, der noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit lag. In Deutschland gilt ein Atemalkoholwert zwischen 0,3 und 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, während ab 0,5 Promille oder bei einer konkreten Gefährdungssituation eine Straftat vorliegt. Da der Fahrer jedoch mit einem nicht zugelassenen und unversicherten Fahrzeug unterwegs war, lag ein schwerwiegender Verstoß gegen die Zulassungspflicht vor.

Sicherstellung und Konsequenzen

Um zu verhindern, dass der 56-Jährige das Fahrzeug erneut bewegt, sicherten die Polizisten die bereits entstempelten Kennzeichen sowie den Fahrzeugschlüssel. Die entstempelten Kennzeichen sind ein klares Indiz dafür, dass das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr freigegeben ist. Bei Verstößen gegen die Zulassungspflicht drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen. Da hier mehrere Verstöße zusammenkamen – das Fahren ohne gültige Zulassung, ohne Versicherungsschutz und unter Alkoholeinfluss – wurden gegen den Mann entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Neuschmerzke liegt südöstlich des Stadtzentrums von Brandenburg an der Havel an der Kreuzung der Bundesstraßen 1 und 102. Dieser Verkehrsknotenpunkt ist ein häufiger Ort für polizeiliche Überwachungsmaßnahmen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die rechtlichen Folgen für den Fahrer sind nun abzuwarten; neben den strafrechtlichen Konsequenzen für das Fahren ohne Zulassung muss er auch mit den üblichen Sanktionen für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr rechnen. Das Fahrzeug bleibt bis zur Klärung der Rechtslage und der Behebung der Mängel von der Straße genommen.