Landgericht Berlin verurteilt 31-Jährigen nach tödlicher Messerattacke in Mahlsdorf zu zwölf Jahren Haft

Das Landgericht Berlin hat einen 31-Jährigen nach einer tödlichen Messerattacke in Mahlsdorf zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Mann tötete einen 21-jährigen Landsmann ohne erkennbaren Anlass

Zwölf Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke in Berlin

In einem dramatischen Prozess vor dem Landgericht Berlin ist ein 31-jähriger Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger namens Rafiullah S., hatte im Januar einen 21-jährigen Landsmann in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf mit einem Küchenmesser getötet. Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I, die als Schwurgerichtskammer für Tötungsdelikte zuständig ist, sprach das Urteil am Donnerstag.

Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 31. Januar 2026, gegen 1:15 Uhr. Mehrere Gäste befanden sich in der Wohnung, um gemeinsam Karten zu spielen und zu essen. Plötzlich griff der 31-Jährige seinen 21-jährigen Mitbewohner an und stach ihm ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser in Hals und Brust. Die medizinischen Gutachten bestätigten später, dass dabei große Halsgefäße sowie die Luft- und Speiseröhre durchtrennt wurden. Das Opfer erlag seinen schweren Stich- und Schnittverletzungen noch am Tatort.

Ein „wahres Blutbad“ ohne erkennbaren Anlass

Der Vorsitzende Richter charakterisierte die Gewalttat in der Urteilsbegründung als ein „wahres Blutbad“. Obwohl die Anwesenheit weiterer Zeugen, die den Angriff aus nächster Nähe miterleben mussten, als besonders schwerwiegender Umstand gewertet wurde, konnte das Gericht das genaue Motiv für die Tat nicht aufklären. Laut den Feststellungen im Prozess griff der Angeklagte den 21-Jährigen „ohne erkennbaren Anlass“ an.

Das Gericht schloss Mordmerkmale nach § 211 StGB aus und verurteilte den Täter daher wegen Totschlags gemäß § 212 StGB. Die verhängte Strafe von zwölf Jahren liegt im oberen Bereich des gesetzlichen Rahmens für Totschlag. Als strafverschärfend bewerteten die Richter dabei insbesondere die schweren psychischen Folgen, die der Anblick des blutigen Übergriffs für die anderen anwesenden Gäste hinterlassen hat. Eine Prüfung auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten war aufgrund fehlender Nachweise nicht möglich und wurde verworfen.

Verfahren und Rechtsfolgen

Der 31-Jährige wurde noch in der Tatnacht festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft, was über fünf Monate andauerte. Die Ermittlungen wurden von der Mordkommission der Polizei Berlin geführt, die für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf zuständig ist. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.