Kleingartenverein Sanssouci in Brandenburg an der Havel bietet Imkern freie Flächen
Der Kleingartenverein Sanssouci in Brandenburg an der Havel stellt ab sofort freie Parzellen für Imker bereit, um die Artenvielfalt und Ernteerträge zu steigern
Der Kleingartenverein Sanssouci in Brandenburg an der Havel stellt ab sofort freie Flächen für Imker bereit. Ziel ist es, die Artenvielfalt zu fördern und gleichzeitig die Ernteerträge der Gärtner zu steigern – ein Gewinn für das gesamte Gartenareal.
Angebot für Imker
Gesucht werden sowohl ausgebildete Hobby‑Imker als auch interessierte Laien, die bislang aus Platzgründen nicht imkern konnten. Auch Imker, die einen zusätzlichen Standort für ihre Bienenvölker suchen, sind willkommen. Die Bewerber erhalten nach Absprache einen geeigneten Abschnitt im Garten, auf dem ein oder mehrere Bienenvölker unter naturnahen Bedingungen gehalten werden können. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Interessierte auf der Vereinswebseite www.kgv-sanssouci.de oder per E‑Mail an kgs‑sanssouci@gmx.de; telefonisch ist der Verein unter +49 176 47330775 erreichbar.
Ökologische und organisatorische Hintergründe
Der Aufruf fügt sich in das städtische Kleingartenentwicklungskonzept 2040 ein, das von der Stadt Brandenburg an der Havel verabschiedet wurde. Das Konzept listet rund 5 017 Kleingärten auf etwa 255 ha und legt besonderen Wert auf ökologische Funktionen, darunter die gezielte Ansiedlung von Bienenvölkern zur Steigerung der Biodiversität und zur Verbesserung der Ernteerträge. Im Rahmen dieses Konzepts wird die Imkerei aktiv unterstützt.
Der Verein Sanssouci ist Mitglied im Kreisverband Brandenburg/Havel der Gartenfreunde e.V., dem 88 organisierte Kleingartenvereine im Stadtgebiet angehören. Diese Einbindung stärkt die Zusammenarbeit bei naturschutzorientierten Projekten und ermöglicht den Austausch von Fachwissen rund um die Bienenhaltung.
Praktische Hinweise für die Imkerei im Kleingarten
Hobby‑Imker in Brandenburg müssen ihre Bienenvölker beim zuständigen Veterinär‑ und Lebensmittelüberwachungsamt anmelden und erhalten dafür eine Registriernummer. Die gesetzlichen Vorgaben empfehlen einen Mindestabstand von etwa drei Metern zur Nachbargrenze. Üblicherweise dürfen maximal zwei Völker pro 200 m² und nicht mehr als acht Völker pro Garten gehalten werden. Weitere Informationen zur Anmeldung beim Veterinär‑ und Lebensmittelüberwachungsamt erhalten Interessierte beim zuständigen Amt.