IG BAU fordert Magdeburger Bauarbeiter zum konsequenten Hitzeschutz nach WSS-Regel auf
Die IG BAU Altmark-Börde-Harz mahnt Bauarbeitern in Magdeburg den konsequenten Hitzeschutz nach der WSS-Regel an
Die Sommerhitze stellt Beschäftigte, die unter freiem Himmel arbeiten, vor besondere Herausforderungen. Besonders in der Landeshauptstadt, wo rund 2.870 Menschen im Bauhauptgewerbe und weitere 3.710 in der Gebäudereinigung tätig sind, mahnt die IG BAU Altmark-Börde-Harz nun konsequenten Schutz an. Der Gewerkschaftsvorsitzende Thomas Waldheim, der im März 2026 für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt wurde, erinnert an die einfache, aber lebenswichtige „WSS-Regel“: Wasser, Sonnencreme und Schatten.
„Eincremen, eincremen, eincremen. Wenn die Sonne kräftig scheint, heißt das: Lichtschutzfaktor 50. Und alle zwei Stunden nachcremen“, rät Waldheim. Intensiver UV-Schutz sei das A und O gegen Hautkrebs, eine Gefahr, der sich Maurer, Straßenbauer, Dachdecker, Landschaftsgärtner sowie Erntehelfer in Magdeburg täglich ausgesetzt sehen. Auch die Kleidung spiele eine entscheidende Rolle. „Oben ohne ist bei der Arbeit unter praller Sonne alles andere als sexy. Im Gegenteil: Möglichst viel vom Körper sollte mit Stoff bedeckt sein“, so der Bezirkschef. Ein luftdurchlässiger Bauarbeiterhelm mit Nackenschutz gehöre ebenso zum Sommer-Outfit auf dem Bau wie langärmelige, helle Arbeitskleidung.
Rechtliche Pflichten und Stufenmodell
Hinter der Forderung nach Schutzmaßnahmen steht nicht nur die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB, sondern auch konkrete technische Regeln. Die ASR A3.5 definiert ein Stufenmodell für den Umgang mit Hitze: Ab 26 Grad Celsius müssen Arbeitgeber Maßnahmen prüfen, ab 30 Grad sind diese zwingend erforderlich, und bei 35 Grad ist ein Raum ohne ausreichenden Schutz nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Für Tätigkeiten im Freien mit intensiver UV-Belastung über eine Stunde täglich besteht zudem eine Angebotsvorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung.
„Es ist wichtig, sich im Job nicht verbrennen zu lassen“, warnt Waldheim. Da es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ gibt, obliegt es den Betrieben, die Arbeitsbedingungen anzupassen. Dazu gehört die Verlegung schwerer Arbeiten in die frühen Morgen- oder Abendstunden sowie die Einrichtung von Pausenräumen im Schatten, beispielsweise unter Sonnensegeln. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Arbeitgeber dabei aktiv: Sie fördert die Anschaffung von individuellem Sonnen- und Hitzeschutz sowie technischer Verschattung durch Arbeitsschutzprämien.
Flüssigkeitszufuhr und Gesundheitsvorsorge
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Hydration. „Auch das Durstlöschen bei Sommerhitze ist Sache des Chefs“, betont Waldheim und fordert alle Arbeitgeber in Magdeburg auf, für eine „Getränke-Flatrate“ zu sorgen. Bei körperlich schwerer Arbeit und großer Hitze empfiehlt die Gewerkschaft eine Trinkmenge von drei bis fünf Litern täglich. Die Faustregel lautet: alle 15 bis 20 Minuten ein volles Wasserglas. Ideal seien Wasser und kalte Tees, während zuckerhaltige Getränke oder Alkohol vermieden werden sollten.
Die IG BAU fasst diese Maßnahmen in der „WSS-Regel“ zusammen und empfiehlt allen Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten, einen jährlichen Hautkrebs-Check. Einmal pro Jahr sollten sie einen Hautarzt aufsuchen, um Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen. Weitere praktische Tipps zum effektiven Sonnen- und Hitzeschutz bietet die BG BAU, die sich auch am vierten bundesweiten Hitzeaktionstag im Juni 2026 mit Online-Seminaren und Checklisten beteiligt. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Hitzeperioden sei die Einhaltung dieser Regeln für die Gesundheit der Magdeburger Bau- und Reinigungskräfte unverzichtbar.