Gemeinde Möser sucht zum dritten Mal den schönsten Baum des Jahres 2026
Die Gemeinde Möser ruft zum dritten Mal zur Wahl des schönsten Baumes des Jahres 2026 auf, um das Engagement der Bürger für ihre Hausbäume zu würdigen
Ein Wettbewerb für das grüne Erbe
Bereits zum dritten Mal ruft die Gemeinde Möser ihre Einwohner auf, den schönsten Baum des Jahres 2026 zu wählen. Die Initiative geht auf die CDU-Fraktion zurück, die mit diesem Wettbewerb die wichtige Funktion der Bäume im innerörtlichen Raum würdigen möchte. Besonders in Zeiten zunehmender Hitzesommer rücken die ökologischen Vorteile von Bäumen in den Fokus: Sie spenden Schatten, kühlen die Umgebungstemperatur und wirken als natürlicher Staub- sowie Lärmschutz. Zudem speichern sie Kohlendioxid und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum.
Engagement für das Ortschaftsbild
Frank Winter, Vorsitzender der CDU-Fraktion und seit 2015 Ortsbürgermeister der Ortschaft Hohenwarthe, betont, dass Bäume unsere Ortschaften lebens- und liebenswert machen. Doch hinter der Schönheit steckt auch Arbeit: Laub muss gekehrt, Dachrinnen gereinigt und bei älteren Exemplaren die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Die ausgelobten Preise sollen ein Dankeschön an die Bürger sein, die diese Aufgaben seit vielen Jahren übernehmen, und gleichzeitig ein Ansporn für künftige Generationen. Der Wettbewerb hat sich als feste Größe im Gemeindekalender etabliert.
Preise und Teilnahmebedingungen
Für die Gewinner gibt es attraktive Geldpreise zu gewinnen, die von der Podologie Praxis Barleben gesponsert werden. Der erste Platz wird mit 100 Euro prämiert, gefolgt von 50 Euro für den zweiten und 30 Euro für den dritten Platz. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde Möser, die bis zum 31. August 2026 einen Vorschlag einreichen können.
Die zu prämierenden Bäume müssen auf Privatgrundstücken stehen und dürfen noch nicht mit einem Geldpreis ausgezeichnet worden sein. Die Auswahl der Gewinner obliegt einer Kommission, der der Bürgermeister der Gemeinde, die Ortsbürgermeister der einzelnen Ortschaften sowie der Vorsitzende des Bauausschusses angehören.