DFB-Bundesgericht vertagt Sanktionen nach Dresden
Das DFB-Bundesgericht hat die Entscheidung über die Sanktionen nach den Ausschreitungen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC vertagt. Beide Parteien können bis zum 4. August ergänzend Stellung nehmen
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat noch keine endgültige Entscheidung über die Sanktionen nach den schweren Ausschreitungen beim Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 getroffen. Sowohl der Verein aus der sächsischen Landeshauptstadt als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Die mündliche Verhandlung am 21. Juli am DFB-Campus in Frankfurt am Main endete mit einer Vertagung der Urteilsverkündung.
„Nach Abschluss der heutigen Beweisaufnahme erhalten Dynamo Dresden und der DFB-Kontrollausschuss bis zum 4. August Gelegenheit, ergänzend Stellung zu nehmen“, erklärte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, in einer Mitteilung. Das Bundesgericht wird dann am 6. August im schriftlichen Verfahren eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann.
Erstinstanzliches Urteil und Sanktionen
Das DFB-Sportgericht hatte bereits am 5. Juni sein Urteil zu den Vorfällen bekanntgegeben. Dabei wurden Hertha BSC zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro verurteilt, Dynamo Dresden muss 91.200 Euro zahlen. Ein Teil dieser Geldbußen darf von den Vereinen für eigene Sicherheitsmaßnahmen verwendet werden, der Rest fließt in fußballnahe Stiftungen.
Zudem verhängte das Gericht eine räumlich präzise Maßnahme gegen die Dresdner Fans: Bei den nächsten beiden Heimspielen der SG Dynamo müssen die K-Blöcke (K1–K5) geschlossen bleiben. Dieser Bereich ist der Ausgangspunkt der Überläufe zum Gästeblock gewesen. Für eines der beiden Spiele wurde die Vollstreckung dieser Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Frist bis zum 30. Juni 2027 reicht. Dies unterstreicht die Erwartung des DFB an eine langfristige Verhaltensänderung.
Neue Sicherheitskonzepte und Auflagen
Beide Teams müssen für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten. Dieses sieht bei den nächsten direkten Vergleichen zwischen Dynamo und Hertha eine drastische Verschärfung vor: Das Gästekontingent soll auf die Hälfte reduziert und die Tickets müssen personalisiert sein. Diese strikten Auflagen sind erstmals bei einem direkten Vergleich zweier 2. Bundesliga-Vereine in dieser Form angeordnet worden.
Dynamo Dresden hatte den Teilausschluss der Zuschauer in den K-Blöcken als ungerechtfertigte Kollektivstrafe gewertet. „Wir prüfen jetzt, inwiefern weitere Beweise im nächsten Schritt der Verhandlung einfließen können“, sagte Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann nach der Sitzung des DFB-Bundesgerichts in einer Vereinsmitteilung. Seine grundsätzliche Überzeugung, dass die Argumente und Sichtweisen der Fans gehört werden sollten und einen erheblichen Einfluss auf das Urteil haben könnten, bleibe unverändert.
Hintergrund der Ausschreitungen
Der Anlass für das gesamte Verfahren waren die schweren Vorfälle beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden. Beim Spiel am 4. April waren massive Mengen an Pyrotechnik eingesetzt worden. Darüber hinaus stürmten Fans über das Spielfeld in Richtung Gästeblock.
Die Polizei musste eingreifen, was zu einer 19-minütigen Spielpause führte. Mindestens 17 Menschen wurden bei den Ausschreitungen verletzt. Die nun anstehende Entscheidung des Bundesgerichts wird darüber befinden, ob die erstinstanzlichen Sanktionen bestätigt, gemildert oder verschärft werden. Bis dahin bleibt das Verfahren offen.