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Deutsche Bahn stattet 2 000 Fernverkehrsmitarbeiter mit Bodycams aus

Die Deutsche Bahn rüstet im Fernverkehr über 2 000 Beschäftigte mit freiwilligen Bodycams aus, um Gewaltvorfällen besser zu dokumentieren

Foto: auf Unsplash

Ab sofort wird im Fernverkehr der Deutschen Bahn das Personal schrittweise mit Bodycams ausgestattet. Im ersten Rollout erhalten über 2 000 Beschäftigte – darunter Zugbegleiter, Mitarbeitende in der Bordgastronomie und im Empfang der DB‑Lounges – ein Gerät, das ausschließlich in eskalierten Situationen aktiviert wird. Die Nutzung ist freiwillig; jede Kollegin und jeder Kollege muss vorab eine umfassende Schulung zu Einsatzbedingungen, Rechtsgrundlagen und Kennzeichnungspflichten absolvieren.

Umfang und Zielgruppe

Die Bodycams werden zunächst an mehr als 2 000 Mitarbeitenden im Fernverkehr ausgerollt. Die Geräte zeichnen ausschließlich Bildmaterial auf und aktivieren sich nur, wenn eine Deeskalation an Bord nicht erfolgreich war. Aufnahmen werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sodass eine dauerhafte Speicherung ausgeschlossen ist. Durch die visuelle Dokumentation soll das Sicherheitsgefühl sowohl bei Reisenden als auch beim Personal gestärkt und die Beweissicherung bei Gewalttaten verbessert werden.

Hintergrund des Aktionsplans

Der Einsatz der Kameras ist Teil des gemeinsam mit Bund, Ländern, Gewerkschaften und der Verkehrsbranche beschlossenen „Aktionsplans für mehr Sicherheit auf der Schiene“. Der Plan wurde im März 2026 auf einem Sicherheitsgipfel initiiert, den DB‑Chefin Evelyn Palla leitete. Ziel des Aktionsplans ist es, die stark steigende Gewalt gegen Bahn‑Personal zu bekämpfen und das Reiseerlebnis sicherer zu machen.

Zahlen zur Gewaltentwicklung

Die Dringlichkeit des Plans wird durch die Statistik der letzten Jahre unterstrichen: 2022 wurden 1 800 Angriffe gemeldet, 2023 stieg die Zahl auf 2 144, 2024 auf 2 690 und im Rekordjahr 2025 wurden über 3 000 Angriffe registriert – das entspricht etwa acht Vorfällen pro Tag. Der tragische Höhepunkt war der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar am 2. Februar 2026, bei dem er zwei Tage später verstarb.

Rechtlicher Rahmen und Datenschutz

Der Einsatz von Bodycams beruht auf klaren gesetzlichen Grundlagen. Bildaufnahmen im öffentlichen Verkehr sind nach § 201a StGB zulässig, sofern sie zur Abwehr von Straftaten dienen. Gleichzeitig muss die Verarbeitung den Vorgaben der DSGVO und des BDSG entsprechen; deshalb werden die Aufnahmen ausschließlich bildbasiert erfasst, Tonaufnahmen sind bis mindestens zum dritten Quartal 2026 noch nicht vorgesehen. Die 72‑Stunden‑Löschfrist stellt sicher, dass keine langfristige Datenspeicherung erfolgt.

Entscheidungsträger und weitere Maßnahmen

Michael Peterson, Vorstand Personenfernverkehr seit Juli 2022, verantwortet die Einführung der Bodycams im Fernverkehr. Manfred Scholze, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats DB Fernverkehr, betont, dass die freiwillige Nutzung ein wichtiges Signal für die Sicherheit am Arbeitsplatz sei. Neben den Kameras sieht der Aktionsplan die Einstellung von 200 zusätzlichen Sicherheitskräften, die Verbesserung persönlicher Schutzausrüstung und den Ausbau des Notruf‑Knopfs „Prio‑Ruf“ vor.

Weitere Informationen zum Bodycam‑Einsatz stehen über die bekannten Kundenkontaktkanäle zur Verfügung, etwa im ICE‑Portal und auf der Informationsseite der Deutschen Bahn.