Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen Berliner CSD

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zum mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner CSD übernommen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen zu dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days (CSD) übernommen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte dies. Damit liegt der Fall nun bei der obersten Anklagebehörde des Landes, die für schwere Straftaten mit internationalem Bezug und Terrorismus zuständig ist.

Verlauf des Anschlags

Der Vorfall ereignete sich am 25. Juli 2026. Ein Fahrzeug wurde dabei in eine Menschenmenge gefahren. Die Bilanz des Anschlags ist schwer: Eine Frau kam bei dem Vorfall ums Leben, weitere 29 Menschen wurden verletzt. Aufgrund der Geschehnisse musste der CSD-Umzug vorzeitig abgebrochen werden. Der Berliner Christopher Street Day findet seit 1979 jährlich statt und ist einer der größten Straßenumzüge für LGBTQIA+-Rechte in Europa.

Ermittlungsmaßnahmen und Zuständigkeit

Der mutmaßliche Täter, Abdul B. (21 Jahre alt), wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von einem SEK-Schützen getötet. Der Einsatz fand am Folgetag des Anschlags statt. Die Polizei war dem Verdächtigen nach einem intensiven Suchverfahren auf die Spur gekommen. Ein zunächst festgenommener zweiter Verdächtiger wurde nach Überprüfung wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen, da sich der Tatverdacht gegen ihn nicht erhärtete.

Die Bundesanwaltschaft ist als oberste Anklagebehörde in Deutschland für Fälle von islamistisch motiviertem Terrorismus zuständig. Sie wurde im Oktober 1950 zusammen mit dem Bundesgerichtshof gegründet und feierte 2025 ihr 75-jähriges Bestehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geht bei dieser Art von Anschlägen typischerweise von Einzeltätern aus. Die genauen Motive von Abdul B. sowie mögliche Hintermänner werden nun im Rahmen der Ermittlungen weiter geklärt.