Brandenburg weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus

Brandenburg plant die Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan auf Personen ohne Bleibeperspektive, wobei Erwerbstätigkeit als Schlüsselkriterium gilt

Brandenburg weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus
Symbolfoto · Foto: Farid Ershad / Unsplash

Brandenburg weitet Abschiebungen nach Afghanistan aus

Das Land Brandenburg will die Möglichkeit nutzen, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan deutlich zu erhöhen. Während bisher nur Straftäter und Gefährder in das von den Taliban regierte Land zurückgeführt werden konnten, hat das Bundesinnenministerium die entsprechenden Beschränkungen aufgehoben. Damit eröffnet sich der brandenburgischen Landesregierung die Option, nun auch Personen abzuschieben, die sich keine Bleibeperspektive im Land erarbeitet haben.

Sozialminister René Wilke (SPD) bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Abschiebung von Straftätern zwar weiterhin Priorität genieße, die Praxis jedoch ausgeweitet werde. Der Minister, der bis März 2026 Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) war, betonte dabei den Zusammenhang zwischen Erwerbstätigkeit und einem sicheren Verbleib. „Erwerbstätigkeit gilt als ein wichtiges Kriterium für eine Bleibeperspektive“, sagte Wilke.

Chancencenter in Frankfurt (Oder) als Alternative

Als konkreten Ansatzpunkt für eine Integration vor einer eventuellen Rückkehr nennt Wilke das sogenannte Chancencenter der Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder). Hier sollen Migranten mit unsicherem Aufenthaltsstatus die Möglichkeit erhalten, sich durch Arbeit eine Perspektive zu erarbeiten. Wilke hatte bereits bei einem Besuch im Juni auf dieses Instrument hingewiesen, um einen Weg aus der Unsicherheit zu zeigen, bevor eine Rückführung in Betracht gezogen wird.

Die Entscheidung zur Ausweitung der Abschiebungen fällt in eine Phase erhöhter politischer Aufmerksamkeit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte den Kurs zur konsequenteren Rückführung von Straftätern bekräftigt und angekündigt, die Abschiebungen nach Afghanistan erheblich ausweiten zu wollen.

Politische Kontroversen und rechtliche Bedenken

Die Politik der Bundesregierung steht jedoch in der Kritik, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den islamistischen Taliban. Die Bundesregierung verteidigt die Kooperation mit dem Regime in Kabul. Historisch gab es bereits erste Rückführungen: Im April 2026 wurden erstmals seit der Machtübernahme der Taliban 25 afghanische Straftäter per Charterflug nach Kabul abgeschoben. In beiden Fällen waren jedoch keine Afghanen aus Brandenburg beteiligt.

Gegen die aktuellen Pläne regt sich Widerstand von zivilgesellschaftlicher Seite. Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert gemeinsam mit anderen Landesflüchtlingsräten und PRO ASYL ein bundesweites Abschiebeverbot. Die Kritik stützt sich auf die menschenrechtliche Lage im Land: Der Europäische Gerichtshof hat 2024 die systematische Verfolgung von Frauen in Afghanistan bestätigt, und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) klagte die Taliban-Führung im Juli 2025 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Der Flüchtlingsrat verweist auf Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und unmenschliche Behandlung verbietet, und bewertet die direkte Zusammenarbeit mit dem Taliban-Regime als völkerrechtswidrig.