Brandenburg: Gesetzliche Vorgaben für Ferienjobs von Jugendlichen im Überblick
Der Artikel fasst die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Ferienjobs in Brandenburg zusammen und erklärt, welche Altersgruppen wie lange arbeiten dürfen
In den Sommerferien möchten viele Jugendliche ihr Taschengeld aufbessern und gleichzeitig erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Damit die Beschäftigung sicher und rechtlich einwandfrei bleibt, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz klare Grenzen – von zulässigen Arbeitszeiten über Pausen bis hin zu Verboten gefährlicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen für Ferienjobs in Brandenburg.
Gesetzliche Grundlagen
Der rechtliche Rahmen für jugendliche Beschäftigung ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verankert, konkret in § 8, der die zulässigen Arbeitszeiten und Pausen festlegt. Das Gesetz gilt bundesweit, wird jedoch von den Landesbehörden, in Brandenburg durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), überwacht und konkretisiert.
Altersgruppen und zulässige Arbeitszeiten
13‑ bis 15‑jährige Jugendliche dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben, die mit elterlicher Einwilligung erlaubt sind. Die tägliche Arbeitszeit ist auf maximal zwei Stunden begrenzt, die zwischen 8 Uhr und 18 Uhr liegen. In einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb ist eine Ausnahme möglich: Dort dürfen sie bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten.
15‑ bis 18‑jährige Jugendliche haben in den Schulferien deutlich mehr Spielraum. Sie dürfen bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, wobei die Arbeitszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen muss. Die Beschäftigung ist jedoch auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Wer noch zur Schule geht, benötigt weiterhin die Zustimmung der Eltern. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen. Grundsätzlich ist Arbeit am Wochenende verboten; Ausnahmen gelten für Jobs in Krankenhäusern, Pflegeheimen, der Gastronomie und der Landwirtschaft.
Pausen und Ruhezeiten
Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten gewährt werden. Überschreitet die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden, beträgt die vorgeschriebene Pause mindestens 60 Minuten. Diese Pausen dienen dem Gesundheitsschutz und dürfen nicht zu Ungunsten der Jugendlichen gekürzt werden.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, Jugendliche vor Arbeitsbeginn über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren. Der Einsatz gefährlicher Geräte oder das Arbeiten ohne Aufsicht einer fachkundigen erwachsenen Person ist untersagt. Friederike Haase, Arbeitsschutzstaatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, betont: „Der Gesundheitsschutz von Jugendlichen und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz haben immer höchste Priorität.“
Einkommen und Steuerliche Aspekte
Der Verdienst aus einem Ferienjob ist bis zu einem Freibetrag von 1 200 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Überschreitet das Einkommen diesen Betrag, muss es versteuert werden. Damit können Jugendliche ihr Taschengeld aufbessern, ohne sofort steuerliche Pflichten zu erhalten.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Für konkrete Fragen steht das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zentrale Anlaufstelle bereit. Das Arbeitsschutztelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr sowie freitags bis 14 Uhr unter 0331 8683‑444 erreichbar. E‑Mails können an lavg.office@lavg.brandenburg.de gesendet werden. Das LAVG befindet sich im Horstweg 57, 14478 Potsdam, und bietet zudem umfangreiche Informationen auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des LAVG.
Wer ist Friederike Haase?
Friederike Haase ist seit März 2026 Staatssekretärin im genannten Ministerium. Zuvor war sie in verschiedenen Staatssekretär‑Positionen des Wirtschafts‑ und Arbeitsministeriums tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz und Jugendschutz. Ihre Expertise fließt in die regelmäßige Aktualisierung der gesetzlichen Vorgaben und in die Öffentlichkeitsarbeit zu Themen wie Ferienjobs ein.