Brandenburg an der Havel verbietet Grundwassernutzung tagsüber bei anhaltender Trockenheit
In Brandenburg an der Havel ist die Grundwassernutzung tagsüber bei anhaltender Trockenheit verboten, die Entnahme aus Brunnen ist künftig nur noch zwischen 18 und 8 Uhr gestattet
Kritische Wasserlage in Brandenburg
Die anhaltende Hitzeperiode hat auch in der Stadt Brandenburg an der Havel zu einer ernsten Lage geführt. Trotz der Hoffnung auf Regen in anderen Teilen Deutschlands bleibt die Wassersituation vor Ort weiterhin prekär. Der Grundwasserspiegel ist in den vergangenen Jahren so stark gesunken, dass dies selbst bei kurzzeitigen Niederschlägen nicht mehr ausreichend ausgeglichen werden kann. Besonders deutlich zeigt sich diese Trockenheit an den kleineren Gewässern wie dem Jakobsgraben oder der Plane, die teilweise fast vollständig ausgetrocknet sind. Um den verbleibenden Wasserhaushalt zu schützen und eine weitere Verschlechterung zu verhindern, hat die Stadtverwaltung nun eine verschärfte Allgemeinverfügung erlassen.
Neue Regeln für die Wasserentnahme
Seit Montag gilt in der Stadt eine Verordnung, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern komplett untersagt. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen oder Gräben abzupumpen oder abzuleiten. Auch die Nutzung von Grundwasser ist stark eingeschränkt: Das Bewässern von Gärten oder das Sprengen von Sportplätzen aus eigenen Brunnen ist nun ausschließlich in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 08:00 Uhr erlaubt. Bürgermeister Michael Müller, der seit August 2020 als Erster Beigeordneter für die Stadt tätig ist, betont, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Umwelt vor einer dauerhaften Schädigung zu bewahren. Er weist darauf hin, dass die Situation trügerisch sein kann: Auch wenn Parks von unten noch grün wirken, ist der Grundwasserspiegel bereits zu weit gesunken, um eine weitere Entnahme ohne Folgen zu ermöglichen.
Ausnahmen und städtische Maßnahmen
Nicht alle Brunnen in der Stadt stehen still. Springbrunnen, die vom Trinkwasser gespeist werden, laufen in der Regel weiter, da sie über ein geschlossenes Kreislaufsystem verfügen. Das Wasser wird hier gereinigt und erneut in den Brunnen gepumpt, sodass kein neues Wasser aus dem Leitungsnetz dauerhaft verbraucht wird. Eine Ausnahme bilden Spielbrunnen auf Kinderspielplätzen, wie etwa auf dem Marienberg. Da hier mit Trinkwasser gearbeitet wird und Kinder das Wasser möglicherweise trinken, gibt es keinen geschlossenen Kreislauf. Auch die Stadt selbst muss ihre Grünflächen bewässern, um das Pflanzenwachstum zu sichern. Auf Sportplätzen wird das Sprengen strikt an die empfohlenen Nachtzeiten gebunden.
Bußgelder und Aufruf zur Einsicht
Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die untere Wasserbehörde hat die Befugnis, Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu verhängen. Diese Sanktionsmöglichkeit stützt sich auf das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG). Bürgermeister Müller hofft jedoch, dass die Druckkeule nicht notwendig sein wird. Er appelliert an die Einsicht der Bevölkerung, dass der Rasen nicht zwingend so grün sein muss wie bei einer Fußballweltmeisterschaft. Die Regelung gilt vorläufig bis zum 31. August 2026.
Vergleich mit der Region
Die Stadt Brandenburg ist mit dieser Situation nicht allein. Ähnliche Verfügungen zur Einschränkung der Wasserentnahme wurden bereits in den Nachbarlandkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark erlassen, teilweise sogar früher in der Saison 2026. Auch in den Vorjahren, etwa 2024 und 2025, hatte Bürgermeister Müller bereits vergleichbare Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung eingeleitet. Die Erfahrung zeigt, dass die Kombination aus Aufklärung und klaren rechtlichen Vorgaben notwendig ist, um die knappe Ressource Wasser in der Region nachhaltig zu sichern. Bürger, die dennoch Wasser benötigen, können theoretisch auf das Trinkwasser der BRAWAG zurückgreifen, was jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.