Berliner Parteien dürfen Plakate an Laternen ab dem 2. August ab Mittag aufhängen

In Berlin dürfen Parteien ab dem 2. August mittags ihre Wahlplakate an öffentlichen Laternenmasten aufhängen, was Ehrenamtlichen einen früheren Start als bisher um Mitternacht ermöglicht

Symbolfoto · Foto: daniel mironov / Unsplash

In Berlin gilt für Parteien ein zweigleisiges System, wenn es um die Platzierung von Wahlwerbung geht. Während kommerzielle Werbeflächen jederzeit für Parteibotschaften genutzt werden dürfen, unterliegen Plakate an öffentlichen Straßenlaternen strengen zeitlichen Beschränkungen. Auf privaten Werbeflächen ist eine Sondernutzungserlaubnis nicht erforderlich, weshalb hier auch Parteiwerbung ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Dies bestätigte Landeswahlleiter Stephan Bröchler.

Anders sieht es bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur aus. Das Berliner Straßengesetz schreibt vor, dass Wahlwerbung an Laternenmasten nur in einem begrenzten Zeitraum erlaubt ist: maximal sieben Wochen vor dem Wahltermin bis spätestens eine Woche danach. Außerhalb dieses Fensters ist das Aufhängen von Plakaten an diesen Stellen untersagt.

Startschuss für das Plakatieren am 2. August

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben beginnen die Parteien in diesem Jahr erst am Sonntag, 2. August, mit dem Aufhängen ihrer Wahlplakate an den Laternen. Ein wichtiger Unterschied zu früheren Jahren: Die Parteien dürfen ab sofort bereits um 12 Uhr mittags loslegen. Bisher war der Starttermin erst um Mitternacht angesetzt.

Diese Änderung wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion beschlossen. Das Ziel der Gesetzesanpassung ist es, den ehrenamtlichen Helfern entgegenzukommen, die den Großteil der Plakatierung übernehmen. In einem durchschnittlichen Wahlkampf werden in der Hauptstadt mehr als 100.000 Plakate an den Masten angebracht.

Praktikablere Startzeiten für Ehrenamtliche

Die frühere Regelung, wonach das Plakatieren erst nach Mitternacht beginnen durfte, erwies sich in der Praxis als kaum kontrollierbar. Die Ordnungsämter hatten kaum die Möglichkeit, Verstöße gegen die Mitternachtsfrist effektiv zu ahnden. In der Vergangenheit wurde die Regel daher regelmäßig gebrochen.

Durch die Vorverlegung des Startzeitpunkts auf den frühen Nachmittag soll die Einhaltung der Vorschriften nun erleichtert werden. Gleichzeitig wird das Engagement der freiwilligen Helfer gewürdigt, die oft unter Zeitdruck arbeiten und nun nicht mehr bis tief in die Nacht warten müssen. Der rechtliche Rahmen bleibt dabei bestehen: § 11 des Berliner Straßengesetzes regelt weiterhin die Sondernutzung öffentlicher Straßen und begrenzt den Zeitraum für die öffentliche Wahlwerbung auf die genannten sieben Wochen vor der Wahl.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler, der das Amt seit September 2022 innehat, sieht in der Anpassung einen wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit. Als Verwaltungswissenschaftler an der HWR Berlin leitet er die Wahlvorbereitungen in Berlin, nachdem er das Amt nach den Problemen bei der Wiederholungswahl 2021 übernommen hatte. Mit der Anpassung der Startzeit soll nun für eine praktikablere Umsetzung im Wahlkampf gesorgt werden.