Tempo 30 für Schulweg in Steglitz wiederherstellen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Aufhebung von Tempo 30 in der Albrechtstraße für rechtswidrig erklärt und fordert die Wiederherstellung des Limits, da der Senat den Schutzbedarf von Schulkindern unzureichend geprüft hat

Tempo 30 für Schulweg in Steglitz wiederherstellen
Symbolfoto · Foto: Kevin Woblick / Unsplash

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Berliner Senat im Eilverfahren eine klare Ansage erteilt: Bei der Entscheidung über Tempolimits muss die Sicherheit von Schulkindern im Vordergrund stehen. In der Albrechtstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss das Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde wiederhergestellt werden. Das Gericht urteilte am heutigen Donnerstag, dass die Senatsverwaltung diesen Aspekt bei der Aufhebung der Zone nicht ausreichend geprüft hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Entscheidung des schwarz-roten Senats, zahlreiche frühere Tempo-30-Zonen wieder aufzuheben. Im September 2025 hatte die Senatsverwaltung unter der Führung von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) beschlossen, an 23 Hauptstraßen tagsüber wieder Tempo 50 gelten zu lassen. Begründet wurde dies damit, dass die Luftreinhalte-Ziele erreicht seien. Für die Albrechtstraße, genauer den Abschnitt von der Robert-Lück-Straße bis zur Neuen Filandastraße, galt dies jedoch nicht uneingeschränkt.

Schulwegsicherheit als entscheidendes Kriterium

Das Gericht wies darauf hin, dass die Straße als hochfrequenter Schulweg genutzt wird. Ein Gerichtssprecher betonte, dass aus Gründen der Schulwegsicherheit ein Tempolimit von 30 km/h zwingend erforderlich sei. Die Entscheidung sei unabhängig davon, ob sich die Kinder in einer „Pulkbildung“ auf der Straße bewegen würden; die bloße Tatsache, dass viele Schüler die Straße nutzen, reiche als Begründung für ein niedrigeres Limit aus.

Damit hat sich ein betroffener Schüler erfolgreich gegen die Änderung gewehrt, die seit Februar in Kraft war. Die Senatsumweltverwaltung hatte das vorher aus Gründen der Luftreinhaltung angeordnete Tempolimit aufgehoben. Das Gericht sah dies nun als rechtswidrig an, da der besondere Schutzbedarf von Schulkindern in der Abwägung zu kurz gekommen war.

Weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte den Kläger in dem Verfahren. Geschäftsführer Jürgen Resch zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, sah darin aber auch den Kampf gegen eine generelle Rückabwicklung der Verkehrswende. „Wir werden nicht locker lassen“, kündigte Resch an. Die DUH prüfe weitere rechtliche Schritte gegen die Aufhebung von Tempolimits und den geplanten Rückbau von Radinfrastruktur, unter anderem in der Kantstraße.

Bereits im Februar 2026 hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall zur Saarstraße in Friedenau zugunsten von Tempo 30 entschieden. Mit dem Urteil zur Albrechtstraße vom 23. Juli 2026 hat der Senat nun innerhalb eines Jahres zwei Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten hinnehmen müssen. Die ursprünglichen Tempo-30-Abschnitte waren nach einer erfolgreichen Luftreinhalteklage der DUH eingeführt worden, bevor der Senat sie als überflüssig einstufte.

Rechtsmittel möglich

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung für Umwelt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. In einem ähnlichen Fall zur Saarstraße hatte die Verwaltung die erste Gerichtsentscheidung ebenfalls nicht akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt. Sollte keine erfolgreiche Beschwerde folgen, muss die Senatsverwaltung das Tempo 30 binnen zwei Wochen nach Rechtskraft wiederherstellen.

Derzeit bleiben von den ursprünglichen 41 Tempo-30-Abschnitten an 11 Stellen das Limit aus Sicherheitsgründen bestehen, etwa bei Kitas oder Seniorenheimen. An weiteren sieben Abschnitten soll das Limit aus Luftreinhaltegründen erhalten bleiben. An den übrigen Strecken, zu denen nun auch die Albrechtstraße gehört, setzt sich der Konflikt zwischen Luftreinhaltung und Sicherheitsaspekten vor Gericht fort.