Sachsen-Anhalt digitalisiert Sozialgerichte vollständig mit e²A unter Leitung von Justizministerin Franziska Weidinger

Die Sozialgerichtsbarkeit Sachsen‑Anhalts nutzt seit wenigen Wochen ausschließlich die elektronische Akte e²A und bearbeitet damit rund 1,2 Millionen Verfahren digital

Symbolfoto · Foto: Wolfgang Weiser / Unsplash

Am Landessozialgericht Sachsen‑Anhalt sowie an den Sozialgerichten in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau‑Roßlau wird seit wenigen Wochen ausschließlich mit der elektronischen Akte e²A gearbeitet. Damit ist die Sozialgerichtsbarkeit des Landes vollständig digitalisiert – ein Meilenstein, der die Bearbeitung von rund 1,2 Millionen Verfahren pro Jahr künftig ausschließlich elektronisch ermöglicht.

„Innerhalb weniger Wochen ist ein weiteres zentrales Digitalisierungsprojekt der Justiz erfolgreich in Betrieb gegangen“, betont Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). Sie dankt den Mitarbeitenden der Sozialgerichtsbarkeit sowie den Kolleginnen und Kollegen der ADV‑Stelle des Oberlandesgerichts für ihr Engagement.

„Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen der Sozialgerichtsbarkeit für das hervorragende Engagement bei der Einführung der elektronischen Akte“, fügt Dr. Hartwig Kasten, Präsident des Landessozialgerichts, hinzu.

Einführung der elektronischen Akte e²A

Bis Juli 2026 ist die e²A in allen Sozialgerichten Sachsen‑Anhalts vollständig eingeführt. Die Umstellung erfolgte schrittweise: Zunächst wurden die Arbeits‑ und Verwaltungsgerichte bereits 2023/24 digitalisiert, bevor die Sozialgerichtsbarkeit nachgezogen wurde. Die neue Fachanwendung ermöglicht es den Justizmitarbeitenden, Akten, Schriftsätze und Korrespondenz ausschließlich in digitaler Form zu erstellen, zu verwalten und zu archivieren. Durch die Integration in den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) können Anträge und Entscheidungen unmittelbar mit den beteiligten Behörden und Krankenkassen ausgetauscht werden.

Beteiligte und technische Infrastruktur

Die e²A ist Teil des länderübergreifenden e²‑Verbunds, dem neben Sachsen‑Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein‑Westfalen, Hessen und das Saarland angehören. Der Verbund entwickelt vier zentrale Module:

  • e²A – Aktenverwaltung
  • e²T – Textverarbeitung
  • e²P – Post‑Management
  • e²S – Saal‑ und Raum‑Management

Jedes Bundesland übernimmt die Federführung für ein Modul. Die technische Basis stellt die Dataport AöR bereit, die das Rechenzentrum und die notwendigen Schnittstellen für die e²‑Anwendungen betreibt. Die ADV‑Stelle beim Oberlandesgericht Naumburg koordinierte die Migration, betreut die IT‑Arbeitsplätze und unterstützt die Justizmitarbeitenden beim Umstieg.

Justizministerin Franziska Weidinger, seit September 2021 im Amt, leitete die Initiative. Dr. Hartwig Kasten, geboren 1968 und seit dem 20. Dezember 2024 Präsident des Landessozialgerichts, betont die Notwendigkeit, die neuen Arbeitsroutinen konsequent zu nutzen, um die Potenziale der rein elektronischen Aktenbearbeitung auszuschöpfen.

Bedeutung für die Sozialgerichtsbarkeit

Mit der e²A können alle Verfahren – von Grundsicherungs‑ und Bürgergeldangelegenheiten bis hin zu Sozial‑, Schwerbehinderten‑ und Rentenrecht – digital abgewickelt werden. Durch die Anbindung an die IT‑Systeme von Krankenkassen und Behörden entsteht ein nahtloser Informationsfluss, der Fehlermargen minimiert.

Die Einführung der e²A schließt die digitale Transformation der sachsen‑anhaltischen Justiz ab.