Potsdamer Polizei erwischt zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis in Fahrland und Innenstadt

Die Potsdamer Polizei hat in zwei separaten Kontrollen in der Nacht zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt und gegen beide ein Strafverfahren eingeleitet

Symbolfoto · Foto: Armin Ademović / Unsplash

Die Potsdamer Polizei hat in zwei separaten Kontrollen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis erwischt. Beide Vorfälle führten zu rechtlichen Konsequenzen, da das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellt.

Am Dienstagmorgen gegen 8 Uhr kontrollierten Beamte einen Citroen in der Ketziner Straße im Stadtteil Fahrland. Der 44-jährige Fahrer zog einen Anhänger, konnte jedoch nicht die dafür notwendige Führerscheinklasse vorweisen. Da die Kombination aus Fahrzeug und Anhänger eine höhere Berechtigung erfordert, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Der Anhänger verblieb vor Ort, während gegen den Fahrer ein Verkehrsstrafverfahren eingeleitet wurde.

Straftat nach § 21 StVG

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Polizei Potsdam verfolgt solche Verstöße konsequent, unabhängig davon, ob es sich um eine spezielle Großaktion oder eine routinemäßige Streifenfahrt handelt. In ähnlichen Fällen, etwa im Januar 2026 in Brandenburg an der Havel, wurden auch Fahrzeughalter strafrechtlich verfolgt, wenn sie ihr Fahrzeug wissentlich an führerscheinlose Personen überließen.

Beifahrer übernimmt das Steuer

Etwa sieben Stunden später, in der Nacht zum Mittwoch gegen 3.30 Uhr, wurden die Ordnungshüter am Platz der Einheit in der Innenstadt fündig. Ein 19-Jähriger steuerte einen Audi, obwohl er überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß. Da der Beifahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins war, musste dieser die Fahrt übernehmen, um das Fahrzeug sicher an einen geeigneten Ort zu bringen. Der 19-jährige Fahrer wurde daraufhin wegen des Verkehrsvergehens angezeigt.

Die Ermittlungen gegen beide Männer laufen nun weiter. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für die Fahrer drohen in solchen Fällen auch Eintragungen im Fahreignungsregister sowie langfristige Fahrverbote. Die Polizei warnt zudem vor der Weitergabe von Fahrzeugen an Personen ohne Berechtigung, da dies ebenfalls strafrechtliche Folgen für den Halter haben kann.