Potsdam will 66 Naturdenkmale in neuer Verordnung zum 1. Juli schützen
Die Landeshauptstadt Potsdam plant, in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2026 eine aktualisierte Verordnung zum Schutz von 66 Naturdenkmalen zu beschließen. Die neue Fassung ersetzt die seit 2005 geltende Regelung und berücksichtigt, dass viele der ursprünglich geschützten Bäume aus Altersgründen nicht mehr existieren. Nach einer öffentlichen Anhörung, bei der rund 130 neue Vorschläge aus der Bevölkerung eingereicht wurden, wurden neben Bäumen und Baumgruppen auch sieben Findlinge in den Katalog aufgenommen.
Nach einer umfassenden Überarbeitung beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam, den Entwurf einer neuen Verordnung über die Naturdenkmale der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zum Beschluss vorzulegen. Die Aktualisierung war dringend notwendig, da aus der bestehenden Verordnung von 2005 bereits zahlreiche geschützte Bäume aus Altersgründen nicht mehr existieren. Die neue Fassung soll den aktuellen Bestand an schutzwürdigen Objekten widerspiegeln und die rechtliche Grundlage für den Erhalt des städtischen Naturerbes sichern.
Auswahlkriterien und Bürgerbeteiligung
Im Vorfeld der Neufassung hatte die Untere Naturschutzbehörde die Einwohner der Stadt ausdrücklich um Hinweise und Vorschläge für die Neuausweisung von Naturdenkmalen gebeten. Dieses Engagement zeigte Wirkung: Im Ergebnis konnten rund 130 neue Vorschläge aus der Bevölkerung geprüft werden. Aus dieser großen Zahl wurden schließlich 66 bereits bestehende und neue Exemplare ausgewählt, die gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Verordnung geschützt werden sollen.
Die Auswahl orientiert sich nicht nur am gesetzlichen Rahmen, sondern auch an spezifischen Kriterien wie der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet und dem Artenspektrum. Als schutzwürdig gelten außergewöhnliche Einzelschöpfungen, Bäume, Baumreihen sowie Baumgruppen. Besonders hervorzuheben ist, dass in die neue Liste auch sieben Findlinge aufgenommen wurden. Ihre Schutzwürdigkeit ergibt sich dabei aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen sowie wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit. Wie Experten betonen, spielen gerade alte Bäume eine zentrale Rolle für das lokale Klima und die Biodiversität, was ihre Erhaltung als Naturdenkmal unterstreicht.
Rechtliche Folgen und nächste Schritte
Die Entscheidung über die neue Potsdamer Naturdenkmalverordnung (PNDVO) obliegt der Stadtverordnetenversammlung, da es sich um eine kommunale Satzung handelt. Der Entwurf lag bereits im vergangenen Jahr, vom 23. Juni bis 23. Juli 2025, öffentlich aus. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich beteiligt. Nach sorgfältiger Abwägung der daraufhin eingegangenen Hinweise und Anregungen soll die Verordnung nun in der kommenden SVV-Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen werden.
Die Ausweisung als Naturdenkmal hat konkrete rechtliche Konsequenzen. Sie dient dem Schutz von Objekten, die aufgrund ihrer besonderen Eigenart oder Bedeutung für die Natur- und Landschaftspflege erhalten werden müssen. Für die Eigentümer der betroffenen Flächen bedeutet dies unter anderem eine Pflicht zur Erhaltung und Pflege der geschützten Objekte. Gleichzeitig sind Eingriffe, die das Naturdenkmal zerstören oder erheblich beeinträchtigen könnten, ohne eine behördliche Genehmigung untersagt. Die Landeshauptstadt Potsdam betont, dass die neue Verordnung dazu dient, das kulturelle und natürliche Erbe der Stadt nachhaltig zu sichern und für zukünftige Generationen zu bewahren.