Potsdam erzielt mit Durchschnittsnote 2,1 bestes Abitur in Brandenburg
Potsdam erzielt mit einer Durchschnittsnote von 2,1 das beste Abitur des Landes Brandenburg im Schuljahr 2025/26
Die Abschlusszeugnisse der allgemeinen Hochschulreife liegen in Brandenburg nun in den Händen der Absolventinnen und Absolventen. Nach einer intensiven Vorbereitungsphase haben im Schuljahr 2025/26 insgesamt 9 555 Schülerinnen und Schüler ihr Abitur bestanden – das entspricht einer Bestandsquote von 92,9 %. Die landesweite Durchschnittsnote bleibt mit 2,2 unverändert und liegt damit im gewohnten Rahmen der letzten Jahre.
Ergebnisse im Land Brandenburg
Der Gesamtüberblick zeigt, dass 297 Absolventinnen und Absolventen die Bestnote 1,0 erreichen konnten. Damit liegt die Quote von Bestnoten bei etwa 3,1 %, leicht unter dem Vorjahr, in dem noch 337 Schülerinnen und Schüler die Höchstnote erzielten. Trotz des leichten Rückgangs bleibt die Zahl der Spitzenleistungen hoch und spiegelt das insgesamt solide Leistungsniveau wider.
Potsdam im Fokus
In der Landeshauptstadt traten 1 342 Schülerinnen und Schüler zum Abitur an, von denen 1 260 die Prüfungen erfolgreich bestanden haben. Die Durchschnittsnote von 2,1 ist damit die beste im gesamten Land Brandenburg und übertrifft damit die landesweite Durchschnittsnote um einen halben Notenpunkt. Die schriftlichen Prüfungen wurden in zehn Fächern zentral abgelegt, wobei sieben Kernfächer – Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik – über den länderübergreifenden Abi‑Pool des IQB durchgeführt wurden. In den übrigen 29 Fächern erfolgte die dezentrale Ablage.
Zentrale Prüfungsorganisation
Seit der Einführung des ländernübergreifenden Abi‑Pools im Rahmen der Gymnasialen‑Oberstufe‑Verordnung (GOSTV) werden zentrale Prüfungen in den Kernfächern einheitlich gestaltet. Die Verordnung regelt seit 2017 die Nutzung solcher Pools für die Kernfächer und seit 2025 auch für die naturwissenschaftlichen Fächer. Durch diese zentrale Organisation soll ein einheitlicher Schwierigkeitsgrad gewährleistet und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse landesweit erhöht werden.
Rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Hintergrund für die zentrale Prüfungsorganisation findet sich in § 23 des Brandenburgischen Schulgesetzes, der die Nutzung von länderübergreifenden Aufgabenpools ausdrücklich vorsieht. Die GOSTV legt zudem fest, dass die zentralen Prüfungen nach klar definierten Standards durchgeführt werden, um Chancengleichheit und Transparenz zu sichern.
Stellung des Bildungsministers
Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU), seit 2021 im Amt und selbst über einen zweiten Bildungsweg zum Abitur gelangt, würdigte die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen:
„Auf diesen Tag haben die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten in Brandenburg viele Jahre hingearbeitet. Die Abiturzeugnisse, die sie sich hart erarbeitet haben, sind ein Zeichen von Disziplin und Durchhaltevermögen. Das verdient unser aller Respekt. Ich hoffe, die Absolventinnen und Absolventen werden sich an viele schöne Momente erinnern, wenn sie auf ihre Schulzeit zurückblicken. Ein großes Dankeschön geht auch an die Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss unterstützt und motiviert haben.“
Damit unterstreicht die Landesregierung nicht nur die schulischen Erfolge, sondern auch die Bedeutung einer kontinuierlichen Unterstützung durch das Lehrpersonal.