Polizei fasst junge Täter nach Keller­einbrüchen in Babelsberg Süd

Junge Täter brachen in zwei Mehrfamilienhäusern in Babelsberg Süd in die Kellerräume ein und entwendeten ein E‑Bike, der Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt

Am Mittwoch meldete die Polizei mehrere Keller­einbrüche im Stadtteil Babelsberg Süd. In zwei Mehrfamilienhäusern verschafften sich unbekannte Täter Zugang zu den Treppenhäusern, brachen mehrere Mieterkeller auf und durchwühlten die Räume. Aus einem Keller wurde ein E‑Bike entwendet, für die übrigen Diebstähle liegen noch keine Angaben vor. Der Gesamtschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.

Tatablauf und polizeiliche Maßnahmen

In den frühen Morgenstunden des darauffolgenden Tages, gegen 03:30 Uhr, trafen Polizeibeamte im betroffenen Gebiet erneut auf drei Personen. Beim Anblick des Einsatzfahrzeugs legten die Verdächtigen die mitgeführten Fahrräder ab und versuchten zu Fuß zu fliehen. Die Beamten konnten die Flucht jedoch stoppen. Die Männer, im Alter von 18 bis 20 Jahren, trugen Werkzeuge bei sich, die typischerweise bei Einbrüchen eingesetzt werden – darunter Brechstangen, Schraubenzieher und Zangen. Diese Werkzeuge wurden sichergestellt, ebenso wie die Fahrräder, für die kein Eigentumsnachweis vorlag. Die Kriminalpolizei prüft derzeit einen möglichen Zusammenhang zwischen den Vorfällen in Babelsberg Süd und einem ähnlichen Keller­einbruch in Werder (Havel) Anfang Mai, bei dem Täter über eine Tiefgarage Zugang zu mehreren Kellerverschlägen fanden.

Statistik, Rechtslage und Prävention

Babelsberg ist mit rund 25 000 Einwohnern der größte Stadtteil Potsdams. Im Jahr 2024/2025 wurden in der gesamten Stadt 4 738 Diebstähle registriert, darunter Wohnungseinbrüche, bei insgesamt 12 333 Straftaten – das niedrigste Niveau seit der Wiedervereinigung. Trotz des insgesamt rückläufigen Trends zeigen sich Keller­einbrüche als wiederkehrendes Muster, insbesondere wenn Täter über gemeinschaftlich genutzte Zugänge wie Tiefgaragen oder Treppenhäuser eindringen.

Rechtlich fällt das Vorgehen unter den Tatbestand des Einbruchdiebstahls (§ 243 StGB). Das Strafmaß reicht von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, abhängig von Schwere und Schadenshöhe. Um zukünftige Vorfälle zu verhindern, empfiehlt die Fachliteratur die Sicherung von Kellertüren und Lichtschächten: robuste Querriegel, RC‑Klassen‑Fenster, Bewegungsmelder und gut beleuchtete Zugänge reduzieren das Risiko von Aufhebel­aktionen erheblich. Die Polizei rät zudem, verdächtige Aktivitäten in Gemeinschaftsbereichen sofort zu melden. Die Ermittlungen zu den aktuellen Fällen laufen weiter, und die Behörden prüfen, ob ein überregionales Muster vorliegt.