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Polizei ermittelt in Burg wegen fünf Hakenkreuzen in Unterführung am Marienweg

Am späten Mittwochabend, dem 24. Juni 2026, entdeckte ein Passant in einer Unterführung im Marienweg in Burg fünf Hakenkreuze, die von Unbekannten an Wände und Geländer geschmiert wurden. Die Polizei sicherte das Beweismaterial, machte die verbotenen Symbole umgehend unkenntlich und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Da es sich um einen Angriff auf die demokratische Grundordnung handelt, übernimmt der Staatsschutz die weiteren Ermittlungen zur Identifizierung der Täter.

Am späten Mittwochabend, dem 24. Juni 2026, gegen 21:45 Uhr sorgte ein verfassungsfeindlicher Vorfall im Zentrum von Burg für Aufsehen. Ein 24-jähriger Passant entdeckte beim Durchqueren einer Unterführung im Marienweg illegale Schmierereien und alarmierte umgehend die Polizei. An den Wänden sowie an den Geländern der Passage hatten Unbekannte insgesamt fünf Hakenkreuze angebracht.

Die eingesetzten Beamten dokumentierten die verbotenen Symbole zunächst fotografisch, um Beweismaterial für die anstehenden Ermittlungen zu sichern. Um eine weitere Verbreitung der verfassungsfeindlichen Botschaften zu verhindern, wurden die Schmierereien im Anschluss direkt durch die Polizei unkenntlich gemacht. Der Marienweg, in dem sich der Vorfall ereignete, ist eine wichtige Verbindung im Stadtzentrum der Kreisstadt Burg und führt unter anderem zur örtlichen Schwimmhalle sowie zum Goethepark.

Ermittlungen durch den Staatsschutz

Die Polizei hat daraufhin ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Dieser Straftatbestand ist in § 86a des Strafgesetzbuches geregelt, der die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. Da es sich bei solchen Delikten um Angriffe auf die demokratische Grundordnung handelt, werden die Ermittlungen in der Regel vom polizeilichen Staatsschutz übernommen.

Der Staatsschutz ist spezialisiert auf die Bearbeitung politisch motivierter Kriminalität, da diese Delikte eine besondere Gefährdung für den gesellschaftlichen Frieden darstellen. Die mit dem Tatbestand verbundene Strafe kann bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe betragen, wobei Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen gelten, etwa bei einer glaubwürdigen Distanzierung von der verbotenen Ideologie.

Historischer Kontext und aktuelle Lage

Burg ist seit 1816 Sitz der Verwaltung des Landkreises Jerichower Land und hat sich zu einer Stadt mit rund 24.000 Einwohnern entwickelt. Der Vorfall im Juni 2026 reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorfälle ein, die in der Vergangenheit bereits in der Region registriert wurden. In Burg gab es wiederholt Fälle von rechtsextremen Schmierereien, darunter auch das Anbringen von ausländerfeindlichen Motiven und Stickern.

Die schnelle Reaktion der Polizei und das sofortige Übermalen der Symbole sollen verhindern, dass derartige Zeichen als Provokation wirken oder Nachahmungstäter anregen. Die Ermittlungen laufen nun weiter, um die Täter zu identifizieren.