Messerangriff in Lankwitz: Täter festgenommen

Ein 33-Jähriger wurde in Berlin-Lankwitz bei einem Streit mit einem Messer schwer verletzt und muss operiert werden, der 31-jährige Verdächtige wurde festgenommen

Ein Mann ist in Berlin-Lankwitz bei einer Auseinandersetzung schwer verletzt worden. Der 33-Jährige musste nach dem Vorfall operiert werden, schwebte jedoch nicht in Lebensgefahr, wie die Polizei am Donnerstag bestätigte. Der mutmaßliche Angreifer, ein 31-Jähriger, wurde kurz nach der Tat festgenommen und soll nun einem Haftrichter vorgeführt werden.

Streit in der Wohnstraße eskaliert

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend gegen 20:30 Uhr im Falkenhausenweg. Die beiden Männer, die sich laut Polizeiangaben nur flüchtig kannten, gerieten in einen heftigen Streit. Während der Konfrontation zog der 31-Jährige ein Messer und stach dem 33-Jährigen in den Oberkörper. Der Verletzte wurde umgehend in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht, wo er notoperiert werden musste. Der Falkenhausenweg gilt als ruhige Wohnstraße, sodass ein solcher Messerangriff in diesem Teil von Lankwitz als seltenes Ereignis wahrgenommen wird.

Schnelle Festnahme und medizinische Versorgung

Die Polizei ging der Spur des Täters sofort nach und nahm den Verdächtigen wenige Minuten nach der Tat in einer Grünanlage in der Nähe der Malteserstraße fest. Die schnelle Erfassung des Tatortes und die rasche Festnahme deuten auf eine hohe Einsatzbereitschaft der Beamten hin. Für die medizinische Versorgung des Opfers kommt unter anderem das Bundeswehrkrankenhaus Berlin in Frage, das als akademisches Lehrkrankenhaus der Charité über eine spezialisierte Unfallchirurgie verfügt und für derartige Verletzungsmuster zuständig ist.

Haftprüfung beim Gericht

Der 31-Jährige soll am Donnerstag einem Bereitschaftsgericht vorgeführt werden. Dort wird geprüft, ob ein Haftbefehl erlassen wird. Sollte das Gericht die Haftgründe bestätigen, droht dem Verdächtigen die Untersuchungshaft. Die Ermittlungen der Polizei laufen weiter, um die genauen Hintergründe des Streits sowie die Beweggründe für die Tat aufzuklären.