Magdeburg setzt auf recycelte Baustoffe dank neuer Ersatzbaustoffverordnung
Seit dem 1. August 2023 können Bauherren in Magdeburg vermehrt auf aufbereitete mineralische Baustoffe zurückgreifen, was Ressourcen schont und Kosten senkt
Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August 2023 können Bauherren und Unternehmen in Magdeburg vermehrt auf aufbereitete mineralische Baustoffe zurückgreifen. Die Verordnung ist Teil einer bundesweiten Mantelverordnung, die zugleich die Bundes‑Bodenschutz‑ und Altlastenverordnung neu regelt und damit klare Vorgaben für den Einsatz von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken schafft.
Zu den Ersatzbaustoffen zählen Materialien, die beim Abriss von Gebäuden oder Straßen anfallen und anschließend aufbereitet werden. Statt sie zu entsorgen, können sie – nach einem Eignungsnachweis, einer werkseigenen Produktionskontrolle und regelmäßiger Fremdüberwachung – wieder im Bauwesen verwendet werden. Die Qualitätsüberwachung erfolgt durch anerkannte Prüfstellen, die in einer bundesweiten Liste des Fernstraßen‑Bundesamtes veröffentlicht sind.
Rechtsrahmen und Qualitätskontrolle
Die EBV ist eng verknüpft mit der EU‑Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, die die Recycling‑Pflicht für Bau‑ und Abbruchabfälle festlegt. In Sachsen‑Anhalt, zu dem Magdeburg gehört, ist das Umweltamt der Landeshauptstadt die zuständige Vollzugsbehörde. Dort wird Bauherren, Unternehmen und Privatpersonen erklärt, welche Nachweise (EgN), Produktionskontrollen (WPK) und Fremdüberwachungen (FÜ) für die Zulassung mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) erforderlich sind. Die Verordnung unterscheidet dabei Materialklassen wie RC‑1, RC‑2 und RC‑3, die jeweils spezifische technische Anforderungen erfüllen müssen.
Vorteile für Bauherren und Umwelt
Durch die Wiederverwendung von Bauschutt können nicht nur neue Rohstoffe wie Kies oder Sand eingespart, sondern auch Entsorgungskosten reduziert werden. In Deutschland wurden im Jahr 2022 insgesamt 207,9 Millionen Tonnen mineralische Bau‑ und Abbruchabfälle erzeugt – die größte Abfallgruppe des Landes. Pro Tonne recycelten Bauschutts lassen sich etwa 25 kg CO₂‑Äquivalente einsparen, was bei den bundesweiten Mengen fast zwei Millionen Tonnen CO₂‑Reduktion bedeutet. Für Bauprojekte mit Abrissarbeiten bedeutet das, dass das anfallende Material häufig direkt vor Ort aufbereitet, qualitätsgeprüft und wieder eingebaut werden kann, wodurch Transportwege verkürzt und Material‑ sowie Entsorgungskosten gesenkt werden.
Dr. Jens Müller, Leiter des Umweltamtes Magdeburg, betont: „Die EBV bietet unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage, um Ressourcen zu schonen und gleichzeitig wirtschaftlich zu bauen. Wir stehen beratend zur Seite, damit die Vorgaben praxisnah umgesetzt werden können.“
Das Umweltamt Magdeburg unterstützt die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung und berät Interessierte zu den Einsatzmöglichkeiten. Fragen können per E‑Mail an abfall@ua.magdeburg.de gerichtet werden.