Landkreis Potsdam-Mittelmark ermöglicht ab Juli 2026 digitale Wohngeldanträge über Bund-ID

Ab dem 8. Juli 2026 können Bewohner des Landkreises Potsdam-Mittelmark Wohngeldanträge vollständig digital über die Bund-ID stellen. Das neue Online-Verfahren ergänzt das klassische Papierformular und ermöglicht die Einreichung ohne persönlichen Gang zum Amt

Symbolfoto · Foto: Mockup Free / Unsplash

Wer im Landkreis Potsdam-Mittelmark Wohngeld beantragen möchte, muss dafür nicht mehr persönlich im Rathaus vorsprechen. Seit dem 8. Juli 2026 ist es möglich, Anträge vollständig digital über die Internetseite des Landkreises zu stellen. Das neue Angebot umfasst sowohl Mietzuschüsse für Mieter als auch Lastenzuschüsse für Eigentümer. Zudem können Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmitteilungen ohne Papierformular eingereicht werden.

Für die Nutzung des digitalen Verfahrens ist zwingend ein Bund-ID-Konto oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erforderlich. Das System führt den Antragsteller Schritt für Schritt durch das Verfahren, wobei alle Angaben direkt eingegeben und notwendige Unterlagen digital hochgeladen werden können. Wer es vorzieht, auf das klassische Papierformular zurückzugreifen, kann Wohngeld weiterhin auch schriftlich beantragen. Das Online-Angebot ersetzt das bisherige Verfahren also nicht, sondern ergänzt es.

Digitalisierungsschub in der Kreisverwaltung

„Mit der Einführung der Online-Wohngeldanträge sind wir unserem Ziel, möglichst viele Dienstleistungen der Kreisverwaltung digital anzubieten, ein gutes Stück nähergekommen“, sagt Landrat Marko Köhler. Der SPD-Politiker, der seit April 2022 das Amt des Landrats innehat und zuvor als Amtsdirektor in Brück sowie im Polizeidienst tätig war, betont den Fortschritt in der Verwaltung. Gleichzeitig stellt er klar, dass die persönliche Beratung im sozialen Bereich weiterhin einen hohen Stellenwert behält.

Die Erfahrung aus anderen Bereichen der Verwaltung spricht für den Erfolg des neuen Weges. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.211 Wohngeldanträge eingereicht. Zum Vergleich: Beim Jobcenter, wo Bürgergeld bereits seit 2021 online beantragt werden kann, wurden zuletzt 39 Prozent der Anträge digital gestellt. Dieser hohe Anteil zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger bereits Erfahrung mit digitalen Behördengängen haben und diese Form der Antragstellung schätzen.

Die Einführung des digitalen Wohngeldantrags folgt damit dem Vorbild des Jobcenters und nutzt die seit 2025/2026 etablierte Infrastruktur der Bund-ID zur sicheren Identifizierung. Das Ziel ist es, Wartezeiten zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern, ohne dabei den Zugang zu sozialen Leistungen zu erschweren.