Gordon Hoffmann setzt bei digitaler Gewalt in Potsdam auf Aufklärung statt Handyverbot
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann setzt bei digitaler Gewalt an Schulen auf Aufklärung statt auf ein generelles Handyverbot
Brandenburgs Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) setzt bei der Bekämpfung digitaler Gewalt an Schulen primär auf Aufklärung und Medienkompetenz statt auf pauschale Verbote. Hintergrund ist ein schwerwiegender Vorfall an einem Potsdamer Gymnasium, bei dem zwei Schüler verdächtigt werden, heimlich intime Fotos von Mitschülerinnen gemacht zu haben. Der Minister betont, dass digitale Gewalt als echte Gewalt verstanden werden müsse, die Menschen nachhaltig schädige.
„Kinder und Jugendliche sollen lernen: Digitale Gewalt ist eine echte Gewalt, mit der man Menschen schadet“, sagte Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur. An den Schulen müssten demnach Medienkompetenz sowie Demokratie- und Werteerziehung gestärkt werden. Der 2026 amtierende Minister, der als gebürtiger Perleberger und staatlich anerkannter Erzieher einen starken pädagogischen Hintergrund mitbringt, vertritt die Ansicht, dass ein generelles Handyverbot nicht die Lösung sei. Vielmehr gehe es darum, Smartphones und digitale Endgeräte altersangemessen und pädagogisch sinnvoll einzusetzen.
Fall am Potsdamer Gymnasium
Die aktuellen Forderungen des Ministers stehen im direkten Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen gegen zwei Schüler eines Potsdamer Gymnasiums, vermutlich des Hannah-Arendt-Gymnasiums. Die beiden Beschuldigten sollen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wissen der betroffenen Schülerinnen intime Aufnahmen angefertigt haben. Die Schule hat reagiert und die beiden Schüler vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen. Zudem wurde für die betroffenen Klassen ein temporäres Handy- und Tabletverbot erlassen.
„An der betroffenen Schule wird das intensiv aufgearbeitet, damit sich so etwas nicht wiederholt“, sagte Hoffmann. Er wies jedoch darauf hin, dass die Diskussion über den Umgang mit digitalen Geräten mittlerweile an vielen Schulen auch ohne konkrete Vorfälle geführt werde. Die betroffenen Schülerinnen erhalten in der aktuellen Situation Unterstützung durch schulpsychologische Dienste und externe Fachstellen, um die psychischen Folgen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abzufedern.
Regeln für Grund- und weiterführende Schulen
Der Umgang mit dem Smartphone an weiterführenden Schulen sollte nach Meinung des Ministers zwischen Schülern, Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften ausgehandelt werden. „Das werde dann auch deutlich besser akzeptiert als ein verordnetes Handyverbot“, so Hoffmann. „Umso älter Schülerinnen und Schüler sind, desto eher kann man ihnen zutrauen, verantwortlich mit ihren Smartphones umzugehen.“
Diese Haltung spiegelt die aktuelle Rechtslage in Brandenburg wider. Seit dem Schuljahr 2025/26 gilt an Grund- und Förderschulen ein generelles Handyverbot. Private digitale Endgeräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden. An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) können die Einrichtungen hingegen eigene Regelungen zum Umgang mit Smartphones aushandeln. Ein generelles Verbot wird vom Ministerium hier abgelehnt, um die Eigenverantwortung der Schulgemeinschaft zu stärken.
Medienbildung im Lehrplan verankert
Die Grenzen von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz im digitalen Raum benötigen laut Hoffmann besondere Aufmerksamkeit. „So unversöhnlich und verletzend, wie es im digitalen Raum ist, ist es mir persönlich in der analogen Welt noch nicht begegnet“, gab der Minister zu bedenken. Medienbildung ist daher fest im Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 verankert und soll fächerübergreifend umgesetzt werden.
Das Basiscurriculum Medienbildung sieht vor, dass Schüler lernen, digitale Medien reflektiert zu nutzen und die ethischen Implikationen ihres Handelns zu verstehen. Hoffmanns Ansatz, der auf pädagogischer Begleitung statt auf Repression setzt, soll verhindern, dass sich Fälle wie in Potsdam wiederholen. Die Stärkung der digitalen Souveränität der Schüler steht dabei im Mittelpunkt der brandenburgischen Schulpolitik.