Fürstenwalde: E-Scooter-Unfall mit 1,91 Promille

Ein 37-Jähriger erlitt in Fürstenwalde/Spree schwere Kopfverletzungen, nachdem er mit 1,91 Promille Alkohol einen E-Scooter gegen einen Bordstein steuerte

Fürstenwalde: E-Scooter-Unfall mit 1,91 Promille
Symbolfoto · Foto: Daniel Radu / Unsplash

Ein 37-jähriger Mann muss nach einem schweren Unfall mit einem E-Scooter in Fürstenwalde/Spree stationär behandelt werden. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Mittwoch auf der Straße Am Bahnhof, als der Fahrer vom Bahnhofsgelände kommend die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er prallte mit dem Roller gegen einen Bordstein und wurde daraufhin mit dem Kopf gegen eine dort stehende Holzbank geschleudert. Die Rettungskräfte brachten den Schwerverletzten umgehend in ein Krankenhaus, wo er wegen der erlittenen Kopfverletzungen behandelt wird. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab bei dem 37-Jährigen einen Wert von 1,91 Promille.

Rechtliche Folgen der Trunkenheitsfahrt

Mit diesem Wert liegt der Fahrer weit über der Grenze, ab der eine Trunkenheitsfahrt als Straftat gilt. E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft, weshalb die gleichen Promillegrenzen wie für den Pkw gelten: Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die eine Straftat nach § 316 StGB darstellt. Dies kann nicht nur mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden, sondern führt in der Regel auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Gerichte gehen bei solchen Werten konsequent vor. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Braunschweig bereits 2023 in einem ähnlichen Fall, in dem ein Fahrer 1,83 Promille im Blut hatte, über den Entzug der Fahrerlaubnis. Auch die Polizei Oder-Spree verzeichnet in der Region einen besorgniserregenden Anstieg von Unfällen mit E-Scootern, wobei Alkohol als häufiger Auslöser für schwere Zwischenfälle identifiziert wird. Besonders kritisch ist die Situation für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren. Für diese Personengruppe gilt beim Führen eines E-Scooters ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bereits geringste Mengen Alkohol können hier zu schwerwiegenden rechtlichen Folgen und dem Verlust des Führerscheins führen. Der Unfall in Fürstenwalde unterstreicht die erhöhte Gefahr, die von unbeleuchteten Hindernissen wie Bordsteinen oder Bänken bei nächtlicher Fahrt unter Alkoholeinfluss ausgeht.