Ex-Partner zündet Frau in Schöneberger Unterkunft an

In einer Obdachlosenunterkunft in Berlin-Schöneberg zündete ein Mann seine Ex-Partnerin mit Benzin an, nachdem er sie bereits mit einem Messer attackiert hatte. Ein Nachbar konnte die Flammen löschen, während die Polizei nach dem flüchtigen Täter fahndet

Ex-Partner zündet Frau in Schöneberger Unterkunft an
Symbolfoto · Foto: Bayern Lens / Unsplash

In einer Obdachlosenunterkunft in Berlin-Schöneberg hat ein schwerer Gewaltvorfall für Entsetzen gesorgt. Ein Mann griff seine Ex-Partnerin mit einem Messer an, übergoss sie anschließend mit Benzin und zündete sie an. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend, den 21. Juli 2026, gegen 23.20 Uhr in einem Haus in der Wexstraße.

Die 33-jährige Frau erlitt bei dem Angriff schwere Brandwunden sowie Schnittverletzungen. Ein 39-jähriger Nachbar, der im selben Gebäude wohnt, wurde Zeuge der Tat. Als der Täter die Frau in Brand setzte, reagierte der 39-jährige Nachbar sofort: Er warf eine Decke über die brennende Frau und konnte so die Flammen löschen, bevor sie sich weiter ausbreiten konnten. Die Sanitäter brachten das Opfer daraufhin umgehend in ein Krankenhaus, wo es versorgt wurde.

Tatablauf und Flucht

Der Konflikt begann als Streit zwischen der Frau und ihrem Ex-Partner in einem Zimmer der Unterkunft. Die Situation eskalierte schnell. Der Mann zog zunächst ein Messer und griff damit sowohl die Frau als auch den anwesenden Nachbarn an. Erst danach setzte er das Benzin ein, um das Feuer zu legen. Nach der Tat flüchtete der Täter vom Schauplatz.

Fahndung und rechtliche Lage

Die Polizei Berlin hat die Fahndung nach dem 44-Jährigen aufgenommen. Bisher wurden keine weiteren Identifikationsmerkmale bekanntgegeben. Der Vorfall wirft erneut Fragen zur Sicherheit in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf, die in der Wexstraße und dem umliegenden Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine wichtige soziale Infrastruktur darstellen. Solche Konflikte unterstreichen die besondere Gefährdungslage in solchen Unterkünften, insbesondere in den späten Abendstunden.

Strafrechtlich muss der Täter nun mit schweren Vorwürfen rechnen. Die Taten des Angriffs mit einer Waffe, der Brandstiftung und des versuchten Tötungsdelikts sind mit hohen Haftstrafen bedroht. Die Ermittlungen laufen weiter, um den flüchtigen Mann zu stellen.