Bundespolizei erwischt 16-Jährigen am Bahnhof Wolmirstedt bei Graffiti und mit Softair-Pistole
Ein 16-Jähriger wurde am Sonntagabend am Bahnhof Wolmirstedt beim Graffiti-Sprühen auf dem Bahnsteig erwischt. Die Bundespolizei sicherte dabei zwei Spraydosen und eine defekte Softair-Pistole
Am Sonntagabend, dem 28. Juni 2026, kam es am Bahnhof Wolmirstedt zu einem Vorfall, der die Sicherheitskräfte auf den Plan rief. Gegen 23:21 Uhr besprühte ein 16-Jähriger eine Fläche auf Bahnsteig 2 mit Graffiti. Mitarbeiter der Bahnsicherheit beobachteten die Tat und forderten den Jugendlichen auf, den Ort zu verlassen. Dieser flüchtete zunächst entlang des Bahnsteigs und versuchte, sich im gefährlichen Gleisbereich zu verstecken. Nach einer Aufforderung der Sicherheitsmitarbeiter, den Gefahrenbereich sofort zu räumen, kam der Jugendliche dieser Anweisung nach.
Flucht in den Gleisbereich und polizeiliche Maßnahmen
Die Bahnsicherheit informierte umgehend die Bundespolizei, die kurze Zeit später mit einer Streife am Bahnhof Wolmirstedt eintraf. Die Beamten stellten die Personalien des Tatverdächtigen fest. Bei den weiteren Maßnahmen wurden zwei Sprühdosen sowie eine defekte Softair-Pistole mit leerem Magazin sichergestellt. Der 16-Jährige wurde zur weiteren Vernehmung zur Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde er seiner Mutter übergeben.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgeldrisiko
Gegen den Jugendlichen wurden nun Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) erhoben. Die Höhe des entstandenen Sachschadens steht derzeit noch nicht fest. Besonders gravierend ist der Vorwurf des Waffengesetzes: Das Führen von Softairwaffen in der Öffentlichkeit ist für Minderjährige gemäß § 21a WaffG grundsätzlich verboten. Auch wenn die Pistole defekt war, kann das Mitführen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgelder für derartige Verstöße können je nach Schwere des Falls bis zu 10.000 Euro betragen.
Die Ermittlungen der Bundespolizei laufen weiter. Der Vorfall unterstreicht die Gefahren, die von Vandalismus an Bahnanlagen ausgehen, insbesondere wenn Täter versuchen, sich im Gleisbereich zu verstecken. Neben den strafrechtlichen Folgen muss der Jugendliche und seine Eltern zudem mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzforderung der Bahn rechnen.