Berlin: Mann zu fast sieben Jahren Haft für Sprengung

Ein mutmaßliches Mitglied einer internationalen Geldautomaten-Sprengerbande wurde vom Landgericht Berlin zu fast sieben Jahren Haft verurteilt. Der 31-Jährige ist für drei Anschläge mit Sprengstoff in Lichtenberg und Marzahn verantwortlich

Ein mutmaßliches Mitglied einer internationalen Bande von Geldautomaten-Sprengern ist vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Der 31-Jährige wurde des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für schuldig befunden. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von insgesamt rund 87.000 Euro an, wobei sich dieser Betrag aus der erbeuteten Bargeldsumme und Wertersatzforderungen zusammensetzt. In das Urteil wurde eine bereits rechtskräftige Vorstrafe des Angeklagten einbezogen.

Die Vorsitzende Richterin führte aus, dass der Mann an drei konkreten Taten zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025 beteiligt gewesen sei. Bei allen drei Anschlägen war Sprengstoff eingesetzt worden. Die Richterin betonte die extreme Gefahr dieser Aktionen: „Die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar.“ Damit seien nicht nur die Geldautomaten, sondern auch die umliegende Infrastruktur und potenziell anwesende Personen in höchste Lebensgefahr gebracht worden.

Geständnis und Rolle in der Bande

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gestanden. Er erklärte, von anderen Männern angeworben worden zu sein, die ihm „schnelles Geld“ versprochen hatten. Diese Akteure hätten zudem das notwendige Sprengmaterial beschafft. Der 31-Jährige fungierte somit als ausführendes Mitglied innerhalb einer größeren, aus der Republik Moldau stammenden Gruppierung.

Ermittlungen zufolge ist diese Bande in mehreren Bundesländern aktiv. Ihnen werden insgesamt mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet. Der vorliegende Prozess konzentrierte sich auf drei Anschläge in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen gelang es den Tätern, rund 32.000 Euro zu erbeuten; im dritten Fall scheiterten sie und es blieb bei einem Versuch.

Rechtliche Einordnung und Verfahrensverlauf

Die gegen den Angeklagten verhängte Gesamtstrafe ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits im August 2025 war der Mann in einem ersten, separaten Verfahren zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und wurde nun in die neue Gesamtstrafe integriert. Damals wurde zudem ein Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro festgesetzt.

Die Verurteilung erfolgt unter dem Vorwurf des schweren Bandendiebstahls und der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gemäß § 306c StGB. Dieser Tatbestand sieht hohe Strafen vor, da die Taten eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit darstellen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die moldauische Gruppe wurde in einem früheren Verfahren bereits ein weiterer Mitangeklagter, ein 37-Jähriger, zu einer Haftstrafe von fast sechs Jahren verurteilt.

Die hohe Zahl der Anschläge in den vergangenen Monaten unterstreicht die Dynamik, mit der solche Banden in der Region agieren. Während die Polizei die Sicherheitsmaßnahmen an vielen Geldautomaten verstärkt hat, bleibt die Bedrohungslage durch die Verwendung von hochexplosivem Material weiterhin kritisch. Die Verurteilung des 31-Jährigen ist ein weiterer Schritt in der strafrechtlichen Verfolgung dieser internationalen Netzwerkstrukturen.